Du bist hier

BAföG und Krankenversicherung: Zuschuss sichern

Die Krankenversicherung kann teuer sein. Der BAföG-Zuschuss soll helfen: Infos zum Antrag und zur Höhe der Unterstützung findest Du hier.

Bei der Zahlung der Beträge für Deine Krankenversicherung kann Dich BAföG unterstützen. Falls Du erfolgreich BAföG beantragt hast und nicht mehr familienversichert bist, kann die Krankenversicherung ein großer Kostenpunkt sein. Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung zählen aber zu Deinen Lebenshaltungskosten. Dies bedeutet, dass Du in vielen Fällen die Möglichkeit hast, durch das BAföG einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei ist es egal, ob Du elternunabhängiges BAföG oder Studenten-BAföG erhältst. Die genaue Höhe des Zuschusses kannst Du übrigens mit wenigen Klicks mit unserem BAföG-Rechner herausfinden.

BAföG: Voraussetzungen zum Krankenversicherungs-Zuschuss

In den folgenden Fällen gewährt das BAföG einen Zuschuss zur Krankenversicherung:

  • Selbständige Zahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Solltest Du bereits Deine Beiträge selbst zahlen, dann kannst Du Dir diese mit Hilfe des BAföGs zur Krankenversicherung bezuschussen lassen.
  • BAföG-Förderung liegt unter dem BAföG-Höchstsatz: In diesem Fall kannst Du Dir ebenfalls einen BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung sichern. Eine Ausnahme hierbei bildet jedoch eine Förderung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Dabei entfällt die Möglichkeit der Bezuschussung, da diese bereits im Höchstsatz enthalten ist.
  • Nicht mehr familienversichert: Auch wenn Du nicht mehr familienversichert bist, hast Du einen Anspruch auf den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung. Wir haben für Dich eine Übersicht erstellt, in der die Voraussetzungen zur Mitversicherung über Deine Familie aufgelistet sind.

Bedingungen für die Familienversicherung

  • Beide Eltern gesetzlich versichert: Sofern Deine beiden Eltern gesetzlich versichert sind, bist Du bis zu Deinem 25. Geburtstag bei ihnen in der Familienversicherung mitversichert. Das bedeutet, dass Du keine Beiträge zahlen musst. Hast Du Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, dann wird die Altersgrenze um die Zeit Deines Dienstes erhöht.
  • Nur ein Elternteil privat versichert: Ist nur ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, dann ist die Möglichkeit der Familienversicherung abhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteils. Sollte dieser über ein hohes Einkommen verfügen, welches über dem des gesetzlich versicherten Elternteils liegt, dann bist Du in der Regel nicht mehr über Deine Familie mitversichert. Die genauen Bedingungen hierzu könnt Ihr auch bei Eurer gesetzlichen Krankenkasse erfragen.
  • Beide Eltern privat versichert: Ob und inwiefern Du familienversichert werden kannst, hängt von den privaten Krankenkassen ab. Daher solltest Du Dich in diesem Fall von Deiner privaten Krankenkasse beraten lassen.

Versicherung der Eltern

beide Eltern gesetzlich versichert

Familienversicherung

möglich
bis zum 25. Geburtstag

Ausnahme

-

Versicherung der Eltern

nur ein Elternteil privat versichert

Familienversicherung

möglich

Ausnahme

Einkommen des privat versicherten Elternteils liegt über dem des gesetzlich Versicherten

Versicherung der Eltern

beide Eltern privat versichert

Familienversicherung

abhängig von der privaten Versicherung

Ausnahme

-

Höhe des BAföG-Zuschusses zur Krankenversicherung

Erfüllst Du die Voraussetzungen, dann kannst Du Dir einen Zuschuss von bis zu 122 € durch Dein BAföG-Amt gewähren lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben jeweils unterschiedliche Beiträge. Entscheidest Du Dich für eine Kasse mit niedrigen Preisen, dann zahlst Du für Deine Versicherung entweder nur ein paar Euro aus eigener Tasche oder gar nichts! Der BAföG-Zuschuss kann den Versicherungsbeitrag komplett decken.

Den Zuschuss kannst Du auch mit Schüler-BAföG bekommen und die Höhe ist identisch. Voraussetzung ist, dass Du als Schüler nicht mehr familienversichert bist.

BAföG Krankenversicherung: Antrag auf Zuschuss stellen

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Krankenversicherung auf Dein BAföG wird nicht automatisch gezahlt. Um diesen zu erhalten musst Du folgendermaßen vorgehen:

  1. Das zusätzliche Formblatt zur BAföG-Krankenversicherung ausfüllen: Das Formblatt kannst Du zum Beispiel direkt hier downloaden
  2. Das Formular an Deine Krankenversicherung schicken. Die Krankenversicherung füllt den Rest dann entsprechend aus.
  3. Das vervollständigte BAföG-Formular an das BAföG-Amt schicken. Das BAföG-Amt entscheidet dann über Deinen Zuschuss.

Wie Du schon merkst, sind hier einige Abläufe für die Abwicklung notwendig, weswegen es sehr ratsam ist, den BAföG-Antrag so schnell wie möglich zu stellen, um Dir Deine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern. Diese kannst Du auch beantragen, wenn Du BAföG im Zweitstudium oder AuslandsBAföG erhältst.

Wenn Du BAföG im Praktikum mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen willst, musst Du die Unterschiede zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika beachten. Übrigens: Verdienst Du im Praktikum weniger als 538 €, giltst Du grundsätzlich als versicherungsfrei.

Das Wichtigste für Dich in Kürze:

  1. Es ist ein gesonderter Antrag nötig.
  2. Du darfst nicht mehr familienversichert sein.
  3. Deine BAföG-Förderung muss unter dem BAföG-Höchstsatz liegen.
  4. Du zahlst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst.

Weitere BAföG-Artikel: