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Werkstudenten-Krankenversicherung: Was sind Deine Optionen?

Kannst Du Deinen Status bei der Krankenversicherung einfach behalten, wenn Du einen Werkstudenten-Job annimmst? Hier erfährst Du, was Du in so einem Fall beachten musst und wann zusätzliche Beiträge fällig werden.

Als Werkstudent ist die Krankenversicherung Pflicht! Hierbei hast Du die Möglichkeit über Deine Eltern versichert zu sein, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen oder Dich privat zu versichern. Als Werkstudent in der Sozialversicherung profitierst Du von reduzierten Sozialabgaben und musst für Deinen Werkstudenten-Job keine zusätzlichen KV-Beiträge abführen. Bis zu Deinem 25. Lebensjahr kannst Du Dich kostenfrei über Deine Eltern mitversichern. Wenn Du älter bist, landest Du in aller Regel in der studentischen Pflichtversicherung und zahlst auch hier reduzierte Beitragssätze. Damit Du diese Vergünstigungen aber auch wirklich in Anspruch nehmen darfst, musst Du Dich an bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen halten. Wir erklären Dir, ob und wann Beiträge als Werkstudent für Deine Krankenversicherung fällig werden.

Werkstudent: Ist eine Krankenversicherung Pflicht?

Wichtig: Auch als Werkstudent musst Du grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein! Lediglich Dein Werkstudentenjob ist von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, so dass Du für diese Tätigkeit keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst.

Für Deine Krankenversicherung als Werkstudent gibt es prinzipiell mehrere Möglichkeiten:

  1. Familienversicherung: Bis zu Deinem 25. Geburtstag kannst Du Dich in der gesetzlichen Versicherung Deiner Eltern kostenfrei mitversichern lassen. Hast Du Wehr-, Zivil- oder auch Entwicklungsdienst geleistet, verlängert sich der mitversicherte Zeitraum um die absolvierten Monate. Bist Du verheiratet, kannst Du auch über Deinen Ehepartner in die Familienversicherung aufgenommen werden.
  2. Studentische Krankenversicherung: Bist Du älter als 25 Jahre, bist Du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Die Krankenkasse kannst Du dabei frei wählen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich rund 90 €. Die studentische Pflichtversicherung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich, wobei die Grenze bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters seit 2020 nicht mehr gilt.
  3. Freiwillige gesetzliche Versicherung: Wer älter ist als 30 Jahre und die Semestergrenzen der studentischen Pflichtversicherung überschritten hat, muss sich freiwillig weiter versichern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt der monatliche Beitrag in diesem Fall bei mindestens 183 €, kann aber auch deutlich höher sein.
  4. Freiwillige private Versicherung: Wer sich von der KVdS zu Beginn seines Studiums hat befreien lassen und freiwillig privat krankenversichert ist, bleibt bis zu seinem 34. Geburtstag in der privaten Krankenversicherung für Studenten. Die monatlichen Beitragssätze sind hier von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Zu Beginn Deines Studiums hast Du das Recht, Versicherungsart und Versicherungsanbieter frei zu wählen. Warst Du vorher zum Beispiel privat versichert, kannst Du mit Studienbeginn in eine gesetzliche Kasse wechseln und andersherum. Welches System preiswerter ist, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Geschlecht und Deinem Werkstudenten-Gehalt ab. Hier lohnt es sich, die Tarife der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen.

Krankenversicherung als Werkstudent: Wann musst Du zahlen?

Wenn Du als Werkstudent eine familiäre Krankenversicherung hast und dadurch von einer kostenlosen Mitgliedschaft profitierst, solltest Du bei Deiner Werkstudenten-Tätigkeit genau aufpassen! Sobald nämlich Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 538 € brutto (Stand: 2024) übersteigt, fällst Du aus der Familienversicherung heraus! Bei Minijobs gilt die Grenze von 538 €. Verdienst Du mehr, musst Du selbst für Deine Werkstudent-Krankenversicherung aufkommen und Dich über die kostenpflichtige gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten weiter versichern. Der Beitrag beträgt hier bei allen Krankenkassen ca. 100 € pro Monat.

Wenn Du über die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten versichert bist, profitierst Du zwar ebenfalls durch die ermäßigten Beitragssätze für Deine Krankenversicherung als Werkstudent, allerdings muss Dein Studium hierbei klar im Vordergrund stehen. So darf Dein Job während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Arbeitest Du mehr, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent in der Krankenversicherung und bist nun nicht mehr als Studierender, sondern fortan als normaler Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Das heißt: Du musst nun die vollen Versicherungsbeiträge zahlen, die ganz normal über die Einkommensabrechnung abgezogen werden. Darunter fallen auch prozentuale Krankenversicherungs-Abzüge (derzeit ca. 14,6%), wovon die eine Hälfte Dein Arbeitgeber, die andere Hälfte Du bezahlst. An dieser Stelle ist doppelt Vorsicht geboten: arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche, musst du außerdem als Werkstudent Steuern bezahlen! Nur in absoluten Ausnahmefällen darfst Du als Werkstudent bei Deiner Krankenversicherung die 20-Stunden-Regel überschreiten. Am besten achtest Du schon vor Deiner Bewerbung als Werkstudent darauf. Diese Ausnahmefälle sind, wenn Du:

  • im Laufe eines Beschäftigungsjahres nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche tätig bist (182 Kalendertage)
  • nur in den Semesterferien oder in einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis (= kurzfristige Beschäftigung) arbeitest
  • überwiegend an freien Tagen oder während der Abend- und Nachtstunden tätig bist

Achtung: Über die genannten Ausnahmen Deiner Werkstudent-Krankenversicherung entscheidet immer die jeweilige Krankenkasse. Hier lohnt es sich, lieber einmal mehr nachzufragen!

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Kommentare

ist mit den 415€ Gesamteinkommen der Brutto- oder der Nettowert gemeint?

Hallo Steffenhahn, es handelt sich um den Bruttowert. Achtung: neben dem Monatslohn aus einem Job zählen auch Weihnachtsgeld oder Einkünfte aus anderen Quellen, z.B. einer selbstständigen Tätigkeit. Der Freibetrag ist inzwischen (2017) allerdings auf 425 € erhöht worden, wir haben den Artikel dementsprechend aktualisiert.

Zählen auch Einnahmen aus einem Pachtverhältnis und aus Photovoltaikerträge dazu?

Hallo Jürgen,

Miet- und Pachteinnahmen sind nur steuerpflichtig, wenn sie über den Grundfreibetrag von 520 € (Stand 2023) hinausgehen.

Seit 2023 sind die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage, die kleiner als 30 kWp ist, nicht mehr einkommenssteuerpflichtig. Alle anderen Photovoltaikanlagen, die größer sind, müssen weiterhin bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
habe ich das richtig verstanden, dass ich, mit über 30, mich freiwillig versichern muss oder gibt es da noch Optionen? Kann ich mich z.B. von meinem Arbeitgeber voll Sozialversicherungspflichtig abrechnen lassen, auch wenn ich weiterhin nur 20 Stunden (obwohl in dem Fall auch mehr Stunden gemacht werden könnten) pro Woche arbeite? Die hieraus entstehenden KV und weiteren Abgaben werden, bei einem Midijob (Gehalt 450 – 850€), nicht voll, sondern angepasst am Monatsgehalt, abgezogen. Je nachdem könnte das doch weniger sein als der Beitrag, den man bei einer freiwilligen Versicherung (bei mir ca. 180 €) selbst zahlt?

Hallo Akinari,

das ist leider richtig. Wenn du über 30 Jahre bist, fällst Du nicht mehr in die studentische Versicherung, sondern musst Dich selbst versichern und damit alle Beiträge selbst übernehmen. Die angepassten Beiträge richten sich auch nur an Studierende, die nicht älter als 30 Jahre sind. In Einzelfällen können die Krankenkassen entscheiden, ob sie aufgrund von Lebensereignissen (z.B. die Geburt eines Kindes oder Studium als zweiter Bildungsweg) die studentische Versicherung über das 31. Lebensjahr hinaus verlängern. Hierzu kannst Du mehr in diesem Artikel erfahren: Krankenversicherung als Student über 30

Viele Grüße
myStipendium

Ich habe eine kleine frage,

un zwar werde ich mehr als 450€ verdienen als Werkstudent (ca.750€)
Ich müsste mich ja dann selber versichern. Der Beitrag beträgt ja ca. 90€
Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen

Hallo Delbrin,

es gibt mehrere Faktoren bei der Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung. Dazu gehören Dein Alter, das Gehalt und auch die Stundenzahl, die Du pro Woche arbeitest. Wenn Du nicht mehr Teil der Familienversicherung sein kannst - und das geht bei 750 € definitiv nicht - musst Du wohl oder übel einen Beitrag an die Krankenversicherung zahlen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Du zahlst entweder den Studententarif oder den Arbeitnehmertarif. Mehr Infos dazu findest Du auch in unserem Artikel Werkstudenten & Sozialversicherung.

Viele Grüße
myStipendium

Ich habe eine Frage. Ich möchte gerne einen Job mit 18 Stunden als Werkstudent aufnehmen. Bin 18 Jahre alt und bei meiner Mutter über die Beihilfe und einer privaten Krankenversicherung privat versichert.Kann ich in der Familienversicherung bleiben ? Ist ein Verbleib in der Krankenversicherung abhängig von dem Einkommen was ich ggf. verdienen würde ?
Gruß
Conny

Hallo Conny,

Du kannst in der Familienversicherung bleiben, wenn Du als Werkstudent bestimmte Bedingungen erfüllst. Aktuell darfst Du dafür höchstens 450 € pro Monat verdienen. Achtung: Falls Du z.B. Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit hast oder durch Zinsen auf Erspartes, liegt der Wert bei maximal 435 € pro Monat. Die Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst, Du solltest Dich also mindestens jedes Jahr über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Auch die Krankenkasse Deiner Mutter kann Dir bei diesem Thema sicherlich weiterhelfen.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo liebes Team,

ich bin seit August Werkstudent und mein Arbeitgeber hat dies auch meiner Krankenkasse gemeldet. Diese ist jedoch jetzt erst an mich herangetreten und fordert zudem eine Nachtragszahlung der letzten Monate. Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwie um die hohe Nachtagszahlung herum komme und ob es meine Pflicht gewesen wäre mich zusätzlich persönlich bei der Krankenkasse zu melden? Zudem meinte meine Krankenkasse, dass ich eine 2 monatige Kündigungsfrist hätte, falls ich die KK wechseln möchte. Dabei habe ich doch streng benommen noch keinen Vertrag mit der KK abgeschlossen (habe bisher noch nichts unterschrieben)?!
Beste Grüße

Hallo Nina,

wir können Dir leider keine Lösung nennen - zum einen fehlen viele Infos (Alter, Art der Versicherung, Einkommen, Arbeitszeit usw.), zum anderen können und dürfen wir keine rechtliche Einzelfallberatung anbieten. Am besten richtest Du Dich direkt an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Eventuell kann Dir auch die Sozialberatung Deiner Hochschule weiterhelfen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland oder die DGB Jugend.

Viel Erfolg und viele Grüße
myStipendium

Auch eine Frage: Habe einen Vertrag als 23 jähriger Werksstudent mit max 20 Stunden/Woche. Effektiv werden es wohl eher um die 14-16, so dass ich vermutlich bei einer monatlichen Zahlung von 500-600 lande.......meine KK (SBK) kostet mich ca. 95. Ist das so "richtig" ?
Kommt mir schon arg hoch vor in Relation zum Einkommen.

Hallo Tom,

es gibt zwar gewisse Richtwerte bei den Beitragssätzen, aber die individuellen Beiträge können sich dennoch unterscheiden - es ist also gut möglich, dass Deine Krankenkasse einfach etwas mehr verlangt als der Durchschnitt. Frag am besten direkt bei Deiner Krankenkasse nach und lass Dir erklären, wie der Wert zustande kommt und ob Du dadurch z.B. von besonderen Leistungen profitierst. Ansonsten steht es Dir grundsätzlich frei, zu einer anderen Krankenkasse mit einem günstigeren Beitragssatz zu wechseln - achte aber auf Deine Vertragsbedingungen und eine eventuelle Mindestlaufzeit. In unserem Artikel zum Thema Krankenkassenvergleich erklären wir ausführlich, worauf Du bei der Auswahl einer Krankenkasse achten solltest und wie ein Wechsel funktioniert.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo, ich bin Studentin und habe zum 01.02. einen neuen Werkstudentenjob angefangen. Dort verdiene ich pro Stunde etwa 15 € bei etwa 15 h/ Woche, liege also deutlich über der 450 € Grenze. Ich bin privat über meinen Vater versichert und habe mich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen, nun meine Frage: Kann ich weiter über ihn versichert bleiben? Wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten für eine Versicherung muss ich rechnen? Vielen Dank!

Hallo Anna,

richtig, damit liegst Du über der Grenze von 450€. Und wer sich am Anfang von der gesetzlichen Versicherung befreien lässt, kann während der gesamten Studiendauer nicht mehr wechseln - auch nicht als Werkstudent. Es zählen allerdings noch andere Faktoren bei der Einordnung, wie z.B. das Alter. Am besten erkundigst Du Dich direkt bei der Krankenversicherung Deines Vaters bzw. der Beihilfestelle, wie Du mit der Situation umgehen musst. Denkbar ist, dass Du Deine Stunden reduzieren oder Du Dich privat selbst versichern musst. Auch hier gibt es Studententarife. Für mehr Infos schau Dir unsere Artikel zu den Themen Familienversicherung als Student und Private Krankenversicherung für Studenten an.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo!
Ich würde gerne circa ein halbes Jahr als Werkstudent (max 20h) arbeiten und auch eine studentische Krankenversicherung abschließen. Kann ich nach dem halben Jahr wieder in die Familienversicherung einsteigen?
und Wer bietet gute Studentische KV an?
dankw
e!

Hallo Julia,

Du kannst nach Deiner Tätigkeit wieder familienversichert werden, vorausgesetzt Deine Eltern sind gesetzlich versichert und Du verdienst nach Deinem Werkstudentenjob nicht mehr als 450 € im Monat. Es gibt viele Krankenversicherungen, die Angebote für Studenten haben. Wir können keine speziellen Auskünfte über die verschiedenen Krankenkassen geben. Am besten suchst Du online selbst nach denen für Dich passenden Angeboten.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo, im Artikel wurden 2 Werte genannt mit denen man in der Familienversicherung bleiben kann. Wie kommt der Grenzwert von 435€ zustande? Wieso ist der Grenzwert bei einem Minijob höher? Wäre eine Anstellung als Werkstudent mit einem monatlichen Lohn unter 450€ nicht auch ein Minijob?

Hallo Jasmin,

das ist richtig, es gibt zwei Werte für die Einkommensgrenze, die sich immer mal wieder ändern. Um als Student familienversichert zu bleiben, darf Dein Einkommen (aus z.B. Gespartem oder Anlagen) nicht mehr als 470 € im Monat (Stand: 2022) betragen. Bei Minijobs liegt die Grenze allerdings bei 450 €. Weiterhin gilt die 20 Stunden Regel, Du darfst also maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn ein Werkstudent unter 450 € verdient, greifen dann auch die Regeln für einen Minijob.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo, ich bin Werkstudent, über 30, bin freiwillig krankenversichert und zahlen einkommensabhängige KV-Beiträge. Jedoch zahle ich sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der KV-Beiträge selbst, also die kompletten 14%. Kann das korrekt sein?

Hallo Anna583,

das ist leider richtig. Da du über 30 Jahre bist, fällst Du nicht mehr in die studentische Versicherung, sondern musst Dich selbst versichern und damit alle Beiträge selbst übernehmen. In Einzelfällen können die Krankenkassen entscheiden, ob sie aufgrund von Lebensereignissen (z.B. die Geburt eines Kindes oder Studium als zweiter Bildungsweg) die studentische Versicherung über das 31. Lebensjahr hinaus verlängern. Hierzu kannst Du mehr in diesem Artikel erfahren: Krankenversicherung als Student über 30

Viele Grüße
myStipendium

Guten Tag, mittlerweile liegt dir Grenze laut meinen Information bei ca. 553 Euro pro Monat. Ist dieser Betrag bezogen auf den Brutto- oder Nettoverdienst?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo beschter mann o…,

da hast Du recht. Allerdings beinhalten die 553 Euro die Werbekostenpauschale, also 1000 Euro pro Jahr auf den Monat gerechnet. Da diese Beträge die Mindestgrenzen sind bevor höhere Abgaben fällig werden, sind es Nettobeträge. Allerdings ist beim Minijob zu beachten, dass normalerweise Rentenbeiträge gezahlt werden. Also ist die 450 Euro Grenze in diesem Fall quasi ein Bruttobetrag.

Viele Grüße
myStipendium

Liebes myStipendium Team,

folgende Frage: ich bin 33 Jahre und habe letzten Winter noch mal angefangen in Vollzeit zu studieren. Ich arbeite weiterhin 20h/Woche in meinem Job den ich vorher Vollzeit gemacht habe, wobei diese 20h durchaus häufiger mit Überstunden überschritten werden. Ich komme monatlich auf mind. 1445€ brutto. Nun bin ich zu alt für die studentische Krankenversicherung und soll den vollen freiwilligen Satz nachzahlen. Kann ich trotz meines Vollzeitstudiums und meinem damit einhergehenden Studierendenstatus über meinen Arbeitgeber normal als Teilzeitlerin versichert sein, sodass dieser die Hälfte der Versicherung trägt? Ich habe bei einer privaten KV nachgefragt und diese sagten mir, dass sie sich wundern, da der Arbeitgeber mich weiterhin hätte anmelden müssen und die Hälfte der Versicherung zahlen müsste, da mein Verdienst für Werkstudent zu hoch ist... Denn die meisten privaten KV prüfen das Gehalt und wenn dieses eine bestimmte Grenze überschreitet, muss ich auch hier den normalen Satz bezahlen und kann auch privat nicht als Studentin versichert sein.
Kann ich also als Studentin als Arbeitnehmerin über meine Arbeit versichert bleiben? Und kann dies rückwirkend geltend gemacht werden?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe,

liebe Grüße,

Elisa

Hallo Elisa,

wenn Du regelmäßig über die 20 Stunden pro Woche kommst und mehr verdienst, solltest Du eigentlich wie jeder andere Arbeitnehmer auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt Dein Arbeitgeber sollte diese durch Deinen Lohn abziehen. Ob das rückwirkend möglich ist, erfragst Du am besten auch direkt bei der Krankenkasse. Es kommt auch darauf an wie Du bisher versichert warst und welche Beiträge Du gezahlt hast.

Viele Grüße,
myStipendium