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BAföG im Praktikum: Davon hängt Dein Anspruch ab

Ob freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum, ob vor, während oder nach dem Studium - der Erhalt von BAföG während des Praktikums ist an einige Bedingungen geknüpft. Wir zeigen Dir, welchen Einfluss ein Praktikum auf Deinen BAföG-Anspruch hat.

Einige Studiengänge setzen ein Praktikum vor oder während des Studiums voraus. Ein solches Praktikum dient dazu, Dir tiefere Einblicke in das jeweilige Fachgebiet zu geben und ermöglicht Dir somit die Möglichkeit, praktische „Arbeitserfahrung“ zu sammeln. Auch lernst Du auf diese Weise die Besonderheiten Deines potenziellen späteren Berufsfeldes kennen und kannst Dir einen besseren Überblick darüber verschaffen, ob Du für den jeweiligen Beruf geeignet bist oder nicht. Auch wenn Du generell BAföG-Anspruch hast - Ob Du weiterhin durch BAföG finanziert wirst, hängt hauptsächlich davon ab, ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Sobald Dein Praktikum jedoch vergütet wird, kann das negative Auswirkungen auf die Höhe Deines BAföGs haben. Dieser Artikel, sowie auch unser BAföG-Rechner, zeigen Dir, wie die Auswirkungen auf Deine BAföG-Höhe sind und ob Dir überhaupt BAföG während des Praktikums zusteht.

Selbstverständlich musst Du dich auch während Deines Praktikums finanziell „über Wasser“ halten können. Wenn Du also auch BAföG im Praktikum bekommen möchtest, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Nachfolgend werden Dir verschiedene mögliche Szenarien vorgestellt, die Dir zeigen werden, wie dies in Deinem ganz persönlichen Fall am besten funktioniert.

Als Allererstes solltest Du wissen, dass zwischen einem Pflichtpraktikum und einem sogenannten freiwilligen Praktikum unterschieden wird. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wird unter anderem auch an diesem Kriterium festgemacht. Wichtig zu wissen ist auch, zu welchem Zeitpunkt das Praktikum abgeleistet wird – also, vor, nach oder während des Studiums.

BAföG: Unterschiede zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum

Ein Pflichtpraktikum zeichnet sich dadurch aus, dass es eine zwingende Bedingung für die Aufnahme beziehungsweise Weiterführung oder Vertiefung des Studiums ist. Der Inhalt des Praktikums muss dabei den Vorgaben in der Studienordnung entsprechen. Zudem ist auch wichtig, dass Dein Studium weiterhin Vorrang vor dem Praktikum und dabei „Ausbildungscharakter“ hat. Das Gleiche gilt auch für Schüler-BAföG. Hier muss das Praktikum ein zwingend notwendiger Bestandteil der Ausbildung sein. Der Zeitpunkt des Praktikums ist von großer Bedeutung, ebenso wie seine Dauer. Nach dem Abschluss des Pflichtpraktikums ist eine Praktikumsbescheinigung, die von der Praktikumsstelle ausgestellt wird, nötig. Diese zeigst Du dann beim BAföG-Amt und Deiner Hochschule vor.

Das freiwillige Praktikum ist, wie der Name schon sagt, nicht zwingend notwendig und wird nicht von den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben. Es beruht also einfach auf Empfehlungen oder Deiner eigenen Überlegung, um später potenziell interessanter für den Arbeitgeber zu sein. Diese Variante ist bei Studenten und auch Arbeitgebern gleichermaßen beliebt, da aus einem solchen Praktikum später unter Umständen auch ein Beschäftigungsverhältnis entstehen kann. Beide Seiten haben also die Möglichkeit, die jeweilige andere Partei recht unverbindlich zu „testen“.

BAföG bei einem Pflichtpraktikum vor und während des Studiums

Wenn Du vor Deinem Studium ein Vorpraktikum oder während Deines Studiums ein studienbegleitendes Praktikum absolvieren möchtest, dessen Inhalte in der Studienordnung vorgeschrieben sind und das dadurch für einen erfolgreichen Studienabschluss unentbehrlich ist, dann kannst Du im Praktikum prinzipiell BAföG beantragen. Solltest Du das Pflichtpraktikum während Deines Studiums absolvieren wollen, ist dabei völlig unerheblich, ob Du dies während der Vorlesungszeit oder der Semesterferien tust. Auch wenn Du das Pflichtpraktikum vor dem Beginn des Studiums ableisten wollen solltest, gelten, was die Förderungshöhe angeht, dieselben Regeln wie bei dem eigentlichen Besuch der Hochschule. Hast Du vor, ein Auslandspraktikum zu absolvieren, so kannst Du dieses auch durch AuslandsBAföG fördern lassen oder Dich zusätzlich noch für das Erasmus-Programm bewerben. Durch Erasmus und BAföG kannst Du in Deinem Auslandssemester je nach Aufenthaltsland über 1.000 € pro Monat bekommen.

Die Stelle, bei der das Praktikum absolviert wird, muss dabei einen Eignungsnachweis (§ 9 BAföG) ausfüllen, aus dem ersichtlich wird, dass das Praktikum für Deinen Studiengang unerlässlich und vorgeschrieben ist und dass die Stelle die entsprechenden Bedingungen erfüllt. Im BAföG-Antrag musst Du zudem angeben, für welchen Studiengang das Pflichtpraktikum abgeleistet wird, für welchen Zeitraum das Praktikum vorgesehen ist, sowie die Höhe der Vergütung, die Du unter Umständen von der Praktikumsstelle bekommst. Dein Praktikum kann dabei von wenigen Wochen bis hin zu einem ganzen Semester oder sogar noch länger andauern.

Wird durch BAföG auch ein Pflichtpraktikum nach dem Studium gefördert?

Pflichtpraktika nach dem Studium sind nicht förderfähig, da sie ja nicht als zwingende Maßnahme zur Erfüllung des Studienabschlusses anerkannt werden können – der Abschluss hat bereits stattgefunden. Wie bereits erwähnt, sind als Pflichtpraktika nur jene Praktika einzuordnen, die vor oder während eines Studiums abgeleistet werden, um tiefere Einblicke in das jeweilige Studiengebiet zu bekommen, und nach einem Studium sollten diese ja hinreichend vorhanden sein. Dies gilt auch für Studiengänge, die zum Ziel der staatlichen Anerkennung die Ableistung spezieller Praktika voraussetzen. Hierbei handelt es sich nämlich um Berufspraktika oder spezifische Ausbildungsperioden (Beispiel: Ärzte, Juristen oder Lehrer), die nicht mehr in den Hochschulausbildungszeitraum fallen.

BAföG bei freiwilligem Praktikum nach oder vor dem Studium

Selbstverständlich kannst Du Wartezeiten und andere Phasen der „Untätigkeit“ dazu nutzen, Dir mittels eines freiwilligen Praktikums das später angestrebte Berufsfeld sozusagen „live“ anzuschauen und erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Allerdings gilt auch hier „Qualität statt Quantität“, da sich zu viele freiwillige Praktika schnell unvorteilhaft auf Deinem Lebenslauf auswirken können. Solltest Du ein solches Praktikum vor Deinem Studienbeginn absolvieren wollen, solltest Du es vermeiden, Dich dabei unnötig zu „verzetteln“ und immer Dein Ziel, nämlich den Start Deines Studiums, im Auge behalten.

Auch wenn ein passend gewähltes, freiwilliges Praktikum sicherlich eine lehrreiche Erfahrung sein kann, so steht Dir hier keine Förderung zu. BAföG und Praktikum ist nur möglich, wenn es in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs vorgeschrieben ist. Auch wenn Du ein solches Praktikum nach Deinem Studienabschluss absolvieren möchtest, liegt die Finanzierung Deines Lebensunterhaltes ganz in der Deiner Hand, da Du nach deinem Abschluss ja kein Student mehr bist und somit auch nicht mehr über das Studenten-BAföG bzw. über das elternunabhängige BAföG gefördert werden kannst. Du solltest beachten, dass Du Dich dann nicht mehr durch BAföG von der GEZ befreien lassen kannst. Da Du aber als Absolvent sowieso Mindestlohn im Praktikum bekommst, sollte der finanzielle Aspekt kein Problem darstellen.

Wenn Du während Deines freiwilligen Praktikums nichts oder nur geringfügig verdienst, wirst Du in der Krankenversicherung als versicherungsfrei eingestuft werden. Bei der Rentenversicherung sieht das allerdings anders aus: Hier bist Du seit dem Jahr 2013 auch bei geringfügigen Einnahmen dazu verpflichtet, Beiträge zu entrichten.

BAföG bei freiwilligem Praktikum während des Studiums

Solltest Du Dich dazu entschließen, Dein freiwilliges Praktikum in den Semesterferien durchzuführen, erhältst Du während dieser Zeit Dein BAföG im Praktikum weiterhin in voller Höhe, da Dein Studium ja weiterhin Vorrang hat und Dir ja offensteht, in Deinen Ferien zu tun, was Du möchtest. Wichtig ist nur, dass Du im Hinterkopf behältst, dass ab dem vierten Semester ein BAföG-Leistungsnachweis fällig wird. Dasselbe gilt auch für ein freiwilliges Teilzeitpraktikum – auch in diesem Fall wird Dein Studium mit Praktikum über BAföG gefördert, solange Dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Anders sieht es bei einem freiwilligen Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit aus - in diesem Fall hast Du keinen Anspruch auf BAföG, da Du ja dann Dein Studium unterbrechen musst. Auch kannst Du durch ein freiwilliges Vollzeitpraktikum Probleme mit der rechtzeitigen Vorlage Deines Leistungsnachweises bekommen. Wenn Du ein solches Praktikum absolvieren möchtest, wäre es also ratsam, dies während einer Beurlaubung zu tun, um Deinen Leistungsnachweis nicht zu gefährden. Allerdings wirst Du auch dann nicht durch BAföG im Praktikum gefördert, da das Praktikum ja nicht zwingend vorgeschrieben ist und Dein Studium dadurch in den Hintergrund rückt. Selbstverständlich wird auch ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium nicht gefördert, da Du ja an dieser Stelle kein Student mehr bist.

Anrechnung von BAföG auf die Praktikumsvergütung

Ein Praktikant verdient durchschnittlich rund 400 € monatlich, wobei dieser Wert stark von der jeweiligen Branche abhängig ist. Egal, ob Du ein Pflichtpraktikum absolvierst oder die freiwillige Variante bevorzugst– sobald Du bei einem Praktikum etwas verdienst, wird der Betrag auf Deinen persönlichen BAföG-Höchstsatz angerechnet. Diese Regelung gilt analog für den Fall BAföG und Nebenjob. Dabei werden in beiden Fällen Werbungskosten sowie Pauschalbeträge von Deiner Praktikumsvergütung abgerechnet; somit kommen Freibeträge hier durchaus zum Tragen. Seit Anfang 2015 musst Du bei der Anrechnung Deines Verdienstes noch besser aufpassen. Da der Mindestlohn im Praktikum bei 12,41 € liegt (Stand: März 2024), kann es schnell passieren, dass Du den erlaubten Freibetrag überschreitest. Somit wird Dir das BAföG durch das Praktikum gekürzt. Auch wenn Du einen Teil Deines Verdienstes ansparen willst, solltest Du darauf achten, den Freibetrag für BAföG und Vermögen nicht zu überschreiten. Sonst verlierst Du Deinen BAföG-Anspruch.

Übrigens spielt auch der Bewilligungszeitraum eine wichtige Rolle bei der Anrechnung der Praktikumsvergütung, da Du innerhalb eines Bewilligungszeitraums nur eine bestimmte Summe anrechnungsfrei verdienen darfst. Während eines Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten darfst Du übrigens 6.545 € dazuverdienen, wobei die Freibeträge hierin schon enthalten sind.

Und so bewirbst Du Dich bei einem Praktikum:

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