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BAföG für Zweitstudium

Du hast ein Studium angefangen und gemerkt, dass es gar nicht das Richtige für Dich ist? Damit nach einem Studienfachwechsel auch Dein Zweitstudium mit BAföG gefördert wird, gibt es einige Grundregeln zu beachten.

BAföG im Zweitstudium klingt erstmal klasse. Aber was ist eigentlich ein Zweitstudium? Ein Zweitstudium bedeutet, dass Du eine zweite Ausbildung anfängst. Dabei kannst Du die erste Ausbildung abschließen, abbrechen oder unterbrechen. Das kann beispielsweise passieren, falls Du während oder nach Deiner ersten Ausbildung gemerkt hast, das Deine Interessen doch in einem anderen Bereich liegen. Falls Du ein Zweitstudium beginnst, musst Du einen neuen BAföG-Antrag stellen und bekommst den BAföG-Höchstsatz nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wieviel BAföG Du zunächst einmal bekommst, kannst Du mit wenigen Klicks mit unserem BAföG-Rechner herausfinden.

BAföG für Zweitstudium - Kannst Du weitergefördert werden?

Grundsätzlich musst Du wissen, dass Du nicht ohne Weiteres im Zweitstudium BAföG-gefördert werden kannst und somit eventuell keinen BAföG-Anspruch mehr hast. Hier hängt es z. B. davon ab, wie Deine erste Ausbildung aussah. Hast Du zum Beispiel eine betriebliche Lehre absolviert und warst während dessen nicht BAföG-berechtigt, kannst Du ohne Weiteres bei einem darauffolgenden Studium BAföG beantragen. Die BAföG-Rückzahlung richtet sich dann nach dem letzten Studium, das Du absolviert hast. Aber auch bei Deinem Zweitstudium gibt es Freibeträge für BAföG und Vermögen, welche Du nicht überschreiten solltest.

Übrigens: Bei einem Masterstudium nach dem Bachelorstudium handelt es sich nicht um ein Zweitstudium nach BAföG. Du kannst nach abgeschlossenen Bachelor-Studiengang problemlos BAföG für den Master beantragen. Du musst nur darauf achten, dass Du bei Antritt des Studiums nicht älter als 45 Jahre bist, dass der Master berufsqualifizierend ist, und dass es sich um ein Vollzeitstudium von mindestens zwei bis vier Semestern handelt.

Kompliziert kann es dann werden, wenn Du BAföG bei einem Studiengangswechsel in einen komplett anderen Studiengang empfangen möchtest. Denn im Allgemeinen ist der Empfang von BAföG beim Studiengangswechsel nicht vorgesehen. Ein paar Ausnahmen gibt es dennoch. Wir erklären Dir im Folgenden die drei Ausnahmen für BAföG im Zweitstudium: Schwerpunktverlagerung, Fachrichtungswechsel und Studienabbruch. Welche Folgen für Deine BAföG-Förderung entstehen, zeigen wir Dir ebenfalls.

BAföG nach Studiengangwechsel - Schwerpunktverlagerung

BAföG nach einem Studiengangwechsel ist möglich, wenn es sich dabei um eine Schwerpunktverlagerung handelt. Eine Schwerpunktverlagerung liegt vor, wenn die beiden Studiengänge, also der erste und der zweite, bis zum Studiengangwechsel identisch sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Fächer aus dem ersten Grundstudium (fast) identisch mit denen des Zweitstudiums sind. Deswegen können Deine Studienleistungen problemlos auf Dein Zweitstudium angerechnet werden. Den Studiengang wechseln und BAföG weiter beziehen ist so kein Problem. Du kannst dann auch weiterhin das BAföG mit Stipendien kombinieren.

Darüber hinaus muss aber das zuständige Prüfungsamt oder der Prüfungsausschuss bescheinigen, dass der Studiengangwechsel keinen Verfall der bisherigen Semester bedeutet, sondern dass Du Dir diese vollständig anrechnen lassen kannst. Die Schwerpunktverlagerung im Rahmen eines Studiengangwechsels beeinflusst Dein BAföG nicht, da Du Deine Studienzeit nicht verlängerst, sondern nur einen anderen Schwerpunkt wählst.

BAföG nach Fachrichtungswechsel

Definition laut BAföG: Fachrichtungswechsel

Ein Fachrichtungswechsel - wie der Name schon sagt - ist das Wechseln des Studienfachs. Wenn Du Deinen ersten Studiengangwechsel durchführst, bekommst Du durch eine neue Regelung seit Oktober 2010 weiter BAföG auch im Zweitstudium. Natürlich musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, um nach einem Fachrichtungswechsel weiterhin durch BAföG gefördert zu werden .

Der Wechsel einer Fachrichtung ist fest im Gesetz verankert (§ 7 BAföG VwV 7.3.2 ff.) und liegt dann vor, wenn Du von einem Studienfach mit einem bestimmtem berufsqualifizierendem Ausbildungsziel in ein anderes Studienfach, welches ein anderes berufsqualifizierendes Ausbildungsziel verfolgt, wechselst. Bei einem ordnungsgemäßen Fachrichtungswechsel würdest Du komplett von Anfang bis Ende des Zweitstudiums durch BAföG gefördert werden (falls Du alle anderen Bedingungen für den BAföG-Anspruch auch weiterhin erfüllst).

Außerdem solltest Du bei einem Fachrichtungswechsel beachten, dass das BAföG-Amt einen BAföG-Leistungsnachweis von Dir einfordern kann. Selbstverständlich musst Du Dein BAföG-Amt von Dir aus über den Fachrichtungswechsel informieren. Zusätzlich musst Du Deinen Studiengangwechsel genau begründen.

Übrigens: Du kannst einen Studiengangwechsel sogar mehrfach durchführen und trotzdem weiterhin BAföG beziehen. Allerdings musst Du beachten, dass die im vorherigen Studiengang verbrauchten Semester ab dem zweiten Fachrichtungswechsel angerechnet werden, und Du nur noch mit einem verzinslichen Bankdarlehen gefördert werden kannst.

BAföG Zweitstudium: Bis dann muss Dein Fachrichtungswechsel erfolgen

Grundsätzlich solltest Du Dir nicht allzu viel Zeit mit dem Wechsel lassen. Denn nur wenn Du spätestens nach dem 3. Fachsemester wechselst, kannst Du auch weiterhin Studenten-BAföG bekommen.

Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn Du aus einem sogenannten wichtigen oder unabweisbaren Grund Dein Fach wechselst:

Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund

  • Du kannst das Studium aufgrund von mangelnder intellektueller, psychischer oder körperlicher Eignung nicht durchführen
  • Du hattest einen schwerwiegenden und grundsätzlichen Neigungswandel
  • Du absolvierst ein Parkstudium (siehe VwV 7.3.12 und 7.3.13)
  • Weltanschauung oder Konfession haben sich verändert (nur ein Grund, bei Berufen, die an diese Weltanschauung gebunden sind)

Ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund ist nur im Bachelor möglich. Die Weiterförderung durch BAföG nach einem Fachrichtungswechsel im Masterstudium ist ausgeschlossen. In diesem Fall kannst Du auch keinen BAföG-Härtefallantrag stellen.

Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund

Ein unabweisbarer Grund bedeutet, dass Du keine andere Wahl hast als Dein Studienfach zu wechseln. Wenn Du beispielsweise Sportstudent bist und aufgrund einer Sportverletzung Deinen Studiengang nicht fortführen kannst, hast Du einen unabweisbaren Grund.

Ein Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund kann auch nach dem 3. Semester erfolgen und ist sowohl im Bachelor als auch im Masterstudium möglich. Die BAföG-Förderung nach Fachrichtungswechsel wird dann fortgesetzt.

Studienabbruch - BAföG-Rückzahlung?

Wenn Du unglücklich mit Deinem Studiengang bist und deswegen keinen Sinn mehr darin siehst, weiterzustudieren oder eine ähnliche Fachrichtung zu verfolgen, dann hast Du die Möglichkeit, Dein Studium endgültig abzubrechen. Hierbei solltest Du aber sehr sicher sein, denn ein Abbruch ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Solltest Du Dich später dazu entscheiden, zur Uni zurückzukehren, musst Du komplett von vorne anfangen. Der Studienabbruch beendet Deine BAföG-Förderung vorläufig. Du solltest beachten, dass Du dann auch nicht mehr durch BAföG von der GEZ befreit bist.

Falls Du aber beabsichtigst, zurückzukehren und Dein Studium später wiederaufzunehmen, dann hat auch der temporäre Studienabbruch die Einstellung Deiner BAföG-Zahlungen zur Folge. Denn in diesem Fall musst Du Dein Studium zunächst unterbrechen und kannst es später dann erneut, unter Umständen auch mit einem Fachrichtungswechsel, wieder aufnehmen.

Für BAföG wird bei einem Studienabbruch grundsätzlich nicht unterschieden, ob Du das Studium ganz beendest, es später wieder aufnehmen möchtest und/oder einen Fachrichtungswechsel beabsichtigst. Die Unterscheidung ist wichtig, wenn Du Dich nach einer beruflichen Ausbildung entscheidest, zurück an die Uni zu gehen, da Du dann beispielsweise durch das elternunabhängige BAföG gefördert werden könntest.

BAföG nach Studienabbruch gibt es erst einmal nicht mehr. Um BAföG nach Studienabbruch erhalten zu können, musst Du erneut einen BAföG-Antrag stellen. Dies unterliegt allerdings denselben Bestimmungen wie bei der Weiterförderung mit BAföG nach Fachrichtungswechsel. Hierbei ist es dann wichtig, dass Dein Studium nicht nach dem 3. Fachsemester abgebrochen wurde und Du den Grund für Dein Abbrechen dem zuständigen Amt mitteilst. Nur dann hast Du einen Anspruch auf BAföG nach Studienabbruch. Eine Begründung für den Fachrichtungswechsel ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn Du Gründe für den (temporären) Studienabbruch angibst. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass das zuständige BAföG-Amt einen Beleg haben möchte, dass Du Dich eingängig mit dem neuen Studienfach beschäftigt und Dich darüber informiert hast. Ein Praktikum kann Dir dabei helfen, den richtigen Studiengang für Dich zu finden, da es Dir zeigt, was du in der Praxis nach Deinem Abschluss zu erwarten hast. Unter bestimmten Umständen erhältst Du einen Mindestlohn im Praktikum von 12,41 € (Stand: März 2024). Ob Du während Deines Praktikums einen Anspruch auf BAföG hast, erfährst Du in unserem Artikel BAföG im Praktikum.

Falls Du Dein Studium abbrechen willst und BAföG bezogen hast, musst Du das erhaltene BAföG zurückzahlen. Dabei ist nur der Darlehensanteil des BAföGs zurückzuzahlen. Das heißt, dass Du 50 Prozent vom bezogenen BAföG-Betrag zurückzahlen musst. Die anderen 50 Prozent sind ein Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgefordert wird. Die Höhe der BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch ist unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Der Studienabbruch erhöht auch nicht den BAföG-Betrag der Rückzahlung.

Was Du außerdem noch zum Thema BAföG wissen solltest: