Du bist hier

Lohnsteuerjahresausgleich: Definition & Frist

Wenn Dein Arbeitgeber zu viel Geld von Deinem Gehalt abgezogen hat, Du also eine zu hohe Lohnsteuer gezahlt hast, kannst Du zum Jahresende hin manchmal mit einer Korrektur rechnen. Dann erhältst Du eine Steuerrückerstattung. Was dieser sogenannte Lohnsteuerjahresausgleich konkret ist und wann Du diesen bekommst, erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Wenn Du in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit monatlicher Gehaltszahlung beschäftigt bist, also angestellt bist, behält Dein Arbeitgeber einen Teil Deines Arbeitslohnes ein. Dieser Teil von Deinem monatlichen Gehalt gibt Dein Arbeitgeber direkt an das Finanzamt weiter. Es handelt sich bei der Lohnsteuer also um eine monatliche Vorauszahlung Deiner jährlichen Einkommenssteuer.

Es kann vorkommen, dass Dein Arbeitgeber einen zu hohen Anteil von Deinem Lohn an das Finanzamt abgeführt hat. Dann kann es sein, dass Du eine Steuerrückerstattung bekommst. Ob dies der Fall ist, prüft Dein Arbeitgeber bei dem Lohnsteuerjahresausgleich. In der Regel erhältst Du diese Rückerstattung in Deiner Lohnabrechnung für den Monat Dezember. Meistens steht in dem Fall ein entsprechender Hinweis auf Deiner Rechnung.

Wann bekomme ich Lohnsteuer zurück?

Oft ist dies der Fall, wenn Die Höhe von Deinem monatlichen Gehalt innerhalb des vergangenen Jahres geschwankt ist. Wenn Dein Gehalt sich also verändert hat. Aber auch dann, wenn Du beispielsweise Sonderzahlungen und Einmalzahlungen erhalten hast. Das kann unter anderem bei dem Weihnachtsgeld, oder bei erhaltenem Urlaubsgeld der Fall sein. Du hast also ein unterschiedlich hohes Einkommen gehabt, und Dein Arbeitgeber hat zu viel von Deinem Gehalt einbehalten und dem Finanzamt abgeführt.

Durch den Lohnsteuerjahresausgleich wird Dein Gehalt in den einzelnen Monaten einander angeglichen, und Dein Steuerabzug fällt, meistens im Dezember, als Ausgleich geringer als sonst aus. Meistens bekommen außerdem Arbeitnehmer die nach der Steuerklasse 1 besteuert werden, einen Jahresausgleich der Lohnsteuer.

Warum bekomme ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich?

Es gibt viele Ausnahmen, in denen Dein Arbeitgeber Dich nicht bei dem Lohnsteuerausgleich berücksichtigen darf oder muss. Er braucht Dich nicht bei dem Jahresausgleich beachten, wenn er zu dem Stichtag des 31. Dezembers weniger als zehn Angestellte beschäftigt. Wenn er also zum Beispiel nur drei Mitarbeiter hat, muss er keinen Jahresausgleich vornehmen, kann dies aber tun. Du hast in diesem Fall auch das Recht dazu, selber einen Antrag auf einen Lohnsteuerjahresausgleich zu stellen.

Hingegen darf Dich Dein Arbeitgeber bei dem Lohnsteuerjahresausgleich nicht berücksichtigen, wenn Du:

  • mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnst.
  • nicht die gesamten zwölf Monate des vergangenen Jahres bei ihm angestellt warst.
  • im gesamten Jahr, oder auch nur für kurze Zeit nach der Steuerklasse 2, 3 oder 4 besteuert wurdest.
  • nach Steuerklasse 4 mit Faktor 5 oder mit Faktor 6 besteuert wurdest.
  • eine Arbeitsunterbrechung gehabt hast. Etwa durch unbezahltem Urlaub, oder Streik.
  • beantragt hast, keinen Jahresausgleich der Lohnsteuer haben zu wollen.
  • bei Deiner Lohnsteuerberechnung ein individueller Freibetrag berücksichtigt wurde.
  • Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast.
  • Saisonarbeit geleistet hast.
  • Schlechtwetterzuschuss bekommen hast.
  • Winterausfallgeld erhalten hast.
  • Kurzarbeitergeld bezogen hast.

Welche Frist muss ich bei dem Lohnsteuerjahresausgleich beachten?

Der Stichtag, der noch in die Lohnsteuerprüfung miteinfließt ist der 31. Dezember des zu prüfenden Jahres. Die Lohnsteuerjahresausgleich-Frist für das vergangene Jahr ist dann bis Ende Februar des neuen Jahres. Bis dahin muss der Ausgleich erfolgt sein. Wenn Du Deine Lohnsteuer zurückholen willst, kannst Du ebenfalls in diesem Zeitrahmen bei Deinem Arbeitgeber einen Antrag auf einen Jahresausgleich stellen.

Den Lohnsteuerjahresausgleich kannst Du allerdings nicht selber machen, sondern nur Dein Arbeitgeber. Falls Dein Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, sind damit Deine Beiträge zur Sozialversicherung, zu dem Solidaritätszuschlag, und falls Du Mitglied der Kirche bist, zur Kirchensteuer, überprüft worden.

Trotzdem lohnt es sich auch dann für Dich, zusätzlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Egal ob ein Jahresausgleich durchgeführt wurde, oder nicht: Laut dem Statistischen Bundesamt erhältst Du im Durchschnitt 1.051€ vom Finanzamt zurück, wenn Du eine Einkommensteuererklärung abgibst. Als Laie ist dies allerdings sehr kompliziert, viele wissen gar nicht, was sie alles steuerlich absetzen können, und wie genau man durch die Einkommensteuererklärung mehr als 1.000 Euro wiederkommt. Deshalb empfehlen wir Dir für Deine Steuererklärung, eine onlinebasierte Steuersoftware zu nutzen.

Das Portal Taxfix trägt Deine von Dir angegebenen Daten automatisch in die richtige Spalte ein. So vermeidest Du Fehler, die durch das falsche Eintragen leicht entstehen können. Außerdem fragt Dich die Software alle relevanten Dinge ganz automatisch ab, sodass Du keine Angaben vergessen kannst. Dadurch wird Dir auch dabei geholfen, möglichst viel Steuergeld wiederzubekommen. Auch der eingebaute Optimierungscheck hilft Dir dabei.

Darüber hinaus bist Du im Durchschnitt mit Taxfix bereits nach 15 Minuten mit Deiner Steuererklärung fertig! Du sparst also eine Menge Zeit im Vergleich zu einer selbst angefertigten Steuererklärung ohne Hilfe. Außerdem sparst Du, im Vergleich zu einem Steuerberater, mit der Software viel Geld. Du kannst auch zunächst einmal nur Deine Steuererklärung mit dem Tool anfertigen, um kostenlos zu prüfen, wieviel Geld Du wiederbekommst. Abschließend kannst Du entscheiden, ob Du die über die Software erstellte Steuererklärung für eine geringe Gebühr einreichen willst. Dann werden Deine Angaben automatisch in das Formular vom Finanzamt übertragen, und an Deine zuständige Behörde weitergeleitet.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.