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Steuerklassen: Definition und Wechsel

Deine Steuerklasse kann darüber bestimmen, wieviel Lohnsteuer Du zahlst oder wieviel Kindergeld Dir zusteht. Unsere Steuerklassen-Übersicht zeigt Dir, wer welche Lohnsteuerklasse hat. Außerdem verraten wir Dir, wann Du einen Wechsel beantragen solltest, damit Dir mehr von Deinem Lohn in der Geldbörse bleibt.

Was sind Steuerklassen?

Jeder, der Lohnsteuer zahlen muss, wird zur Berechnung der Steuer einer bestimmten Gruppe zugeordnet. Diese Gruppen nennt man Steuerklassen. Deutschland kennt insgesamt 6 Lohnsteuerklassen, die in erster Linie vom Familienstand abhängen. Während sich Ledige ihre Lohnsteuerklasse nicht selbst aussuchen können, haben verheiratete Paare die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen.

Deine Lohnsteuerklasse hat Auswirkungen darauf,

  • welche Steuerfreibeträge und Pauschalen Dir angerechnet werden
  • wieviel Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Du effektiv zahlst
  • wieviel Lohnersatzleistungen (z.B. Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld) Du bekommst
  • ob Du eine Steuererklärung abgeben musst oder nicht

Welche Steuerklasse bin ich?

Wenn Du arbeitest und Lohnsteuer zahlen musst, ordnet Dir das Finanzamt automatisch eine von mehreren Lohnsteuerklassen zu. Mit unserer Steuerklassen-Übersicht kannst Du auf einen Blick Deine Steuerklasse ermitteln. Detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Lohnsteuerklassen findest Du unterhalb der Steuerklassen-Tabelle.

Steuerklasse 1

ledig, verwitwet, getrennt/geschieden

Steuerklasse 2

alleinerziehend, getrennt lebend

Steuerklasse 3

Verheiratete (höheres Einkommen), Elterngeldbezieher (Kombination mit Steuerklasse 5)

Steuerklasse 4

Verheiratete (beide Einkommen gleich hoch)

Steuerklasse 5

Verheiratete (geringeres Einkommen), (Kombination mit Steuerklasse 3)

Steuerklasse 6

Zweit- bzw. Nebenjob (unabh. von Familienstand)

Steuerklasse 1

In diese Klasse fällst Du, wenn Du - wie die meisten Berufsanfänger - ledig und kinderlos bist. Auch die folgenden Personen werden Klasse 1 zugeordnet:

  • Geschiedene
  • Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben (z.B. weil ein Partner im Ausland arbeitet)
  • Verwitwete ab dem 2. Jahr nach dem Tod des Partners
  • beschränkt Steuerpflichtige (z.B. Menschen, die im Ausland leben und in Deutschland ein zusätzliches Einkommen haben)

Steuerklasse 2

Darunter fallen Alleinerzieher - also Personen, die mindestens ein Kind haben und ledig, geschieden oder verwitwet sind bzw. dauerhaft getrennt von ihrem Partner leben.

Steuerklasse 3

Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 gibt es bis auf eine Ausnahme nur für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner auf Ansuchen und es gibt sie nur im Doppelpack: Sobald ein Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3 beantragt, wird der andere automatisch in Klasse 5 eingestuft - und umgekehrt.

Die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 wird normalerweise dann gewählt, wenn ein Partner deutlich besser verdient als der andere oder Alleinverdiener ist. Der Besserverdienende bzw. der Alleinverdiener ist dann in Klasse 3, der Schlechterverdienende in Klasse 5.

Es gibt einen kleinen Sonderfall: Verwitwete Arbeitnehmer werden im ersten Jahr nach dem Tod des Partners automatisch der Lohnsteuerklasse 3 zugeordnet.

Steuerklasse 4

Wenn Paare heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, dann werden seit 2018 automatisch beide Partner der Lohnsteuerklasse 4 zugeordnet. Voraussetzung ist, dass beide im Inland wohnen und nicht dauerhaft getrennt leben. Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist diese Steuerklassenwahl auch die sinnvollste.

Sonderfall: Klasse 4 mit Faktor-Verfahren

Optional können Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner auch das sogenannte Faktor-Verfahren wählen. Dabei ermittelt das Finanzamt einen möglichst passgenauen Rechenfaktor, nach dem die Lohnsteuer berechnet wird. Die Steuerklassen-Berechnung mit Faktor soll verhindern, dass es zu hohen Lohnsteuer-Nachforderungen kommt.

Steuerklasse 5

Die Klasse 5 gibt es normalerweise nur für Paare gemeinsam mit Klasse 3: Sobald ein Partner die Lohnsteuerklasse 3 beantragt, wird der andere automatisch in Klasse 5 eingestuft - und umgekehrt. Die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 kann sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient als der andere. Der Geringverdiener wählt dann Klasse 5.

Steuerklasse 6

Diese Klasse kommt für jeden Nebenjob zur Anwendung, den Du zusätzlich zu Deinem Hauptjob annimmst. Das bedeutet: Sobald Du zwei Arbeitgeber hast, hast Du auch zwei Steuerklassen. Die erste richtet sich nach Deinem Familienstand und kann 1, 2, 3, 4 oder 5 sein, die zweite ist immer 6. Welche Steuerklasse für welchen Job gelten soll, kannst Du selbst entscheiden. Steuerlich günstiger ist es, wenn Du die Klasse 6 dem Job zuweist, in dem Du weniger verdienst.

Wie kann ich meine Steuerklasse herausfinden?

Welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer hat, war früher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Papierkarten wurden aber mittlerweile abgeschafft und seit 2013 durch die elektronische Version ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. In Deinen ELStAM-Daten finden sich neben Deinen Steuer-Freibeträgen auch die Steuerklassen. Deutschland hat mit der elektronischen Variante das Lohnsteuerabzugsverfahren für die Arbeitgeber und Finanzämter vereinfacht.

Wenn Du Deine Steuerklasse ermitteln willst, kannst Du entweder direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Oder Du meldest Dich beim Elster-Portal an. Dort kannst Du Deine gespeicherten ELStAM-Daten abfragen und so Deine Steuerklasse herausfinden.

In welchen Steuerklassen muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine Einkommenssteuererklärung ist in Deutschland nur für bestimmte Gruppen verpflichtend. Selbstständige müssen immer eine abgeben. Bei unselbstständigen Arbeitnehmern hängt es unter anderem davon ab, welche Steuerklasse sie haben:

  • Lohnsteuerklassen 1 und 4 (ohne Faktor): Steuererklärung ist nicht verpflichtend, kann aber freiwillig abgegeben werden
  • Lohnsteuerklassen 3, 5, 4 (mit Faktor) und 6: Steuererklärung ist verpflichtend

Es gibt also einen wichtigen Unterschied: Steuerklasse 1 und 4 (ohne Faktor-Verfahren) können sich die Einkommenssteuererklärung ersparen, alle anderen müssen sich leider mit den Steuerformularen auseinandersetzen.

Aber: Auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist, kannst Du Dir durch eine freiwillige Steuererklärung viel Geld vom Finanzamt zurückholen. Denn die Lohnsteuer wird immer schon im Voraus vom Gehalt abgezogen, ihre exakte Höhe lässt sich aber erst im Nachhinein berechnen. Die meisten Arbeitnehmer haben über das Jahr gerechnet zu viel Steuer gezahlt. Die können sie sich durch eine freiwillige Steuererklärung zurückholen. Im Schnitt springen bei einer freiwilligen Steuererklärung 940 Euro im Jahr heraus!

Du weißt nicht, wie das genau funktioniert und was Du wo in den Formularen eintragen musst? Kein Problem - nutze einfach eine Steuer-Software! Mit diesen Programmen wird eine Steuererklärung fast zum Kinderspiel, selbst wenn Du nichts von Steuern verstehst. Steuer-Software-Tools wie taxfix richten sich ausdrücklich an Laien. Sie führen Dich mit leicht verständlichen Fragen durch die Steuererklärung und berechnen nach Deinen Angaben ganz automatisch Deinen Steuerbonus. Wenn Du Deine fertige Einkommenssteuererklärung anschließend wirklich an das Finanzamt einreichen willst, zahlst Du für den Service einmalig eine Gebühr von 39,99 Euro.

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Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wie hoch sind die Freibeträge in den einzelnen Steuerklassen?

Im deutschen Steuerrecht gibt es bei der Einkommenssteuer sogenannte Freibeträge und Pauschbeträge (auch Pauschalen genannt).

Ein Freibetrag ist eine Summe, die immer steuerfrei bleibt. Nur das darüber liegende Einkommen musst Du versteuern. Wichtige Freibeträge sind:

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibetrag (wahlweise statt dem Kindergeld)
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Pauschbeträge sind Beträge, die das Finanzamt automatisch von Deinem lohnsteuerpflichtigen Einkommen abzieht, bevor es die Steuer berechnet. Pauschbeträge verringern Deine Steuerlast. Die wichtigsten Pauschalen sind:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale)
  • Sonderausgabenpauschbetrag
  • Vorsorgepauschale

Unsere Steuerklassen-Tabelle zeigt Dir: Welche Freibeträge und Pauschbeträge für Dich gelten, hängt (unter anderem) davon ab, welche Lohnsteuerklasse Du hast. Die Steuerklassen haben somit Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerlast. Und die wiederum bestimmt, wieviel Dir netto von Deinem Brutto-Einkommen monatlich in der Tasche bleibt.

Die folgende Steuerklassen-Übersicht zeigt Dir, welche Frei- und Pauschbeträge jeweils berücksichtigt werden und wie hoch sie sind.

Betrag

Grundfreibetrag

I

11.604 €

II

11.604 €

III

21.816 €

IV

11.604 €

V

VI

Betrag

Arbeitnehmerpauschbetrag

I

1.230 €

II

1.230 €

III

1.230 €

IV

1.230 €

V

1.230 €

VI

Betrag

Sonderausgabenpauschbetrag

I

36 €

II

36 €

III

36 €

IV

36 €

V

36 €

VI

Betrag

Vorsorgepauschale

I

II

III

IV

V

VI

Betrag

Alleinerziehendenentlastung

I

II

4.260 €

III

IV

V

VI

Betrag

Kinderfreibetrag je Kind

I

9.540 €

II

9.540 €

III

9.540 €

IV

4.770 €

V

VI

Klasse 1

Unverheirateten, kinderlosen Arbeitnehmern werden alle Standard-Freibeträge und -Pauschalen gewährt. Dazu gehört etwa der Grundfreibetrag von 11.604 € im Jahr (Stand 2024). Diese Summe bleibt immer steuerfrei, nur das darüber liegende Einkommen musst Du versteuern. Außerdem werden der Arbeitnehmerpauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) und der Sonderausgabenpauschbetrag automatisch berücksichtigt.

Klasse 2

Wie Dir unsere Steuerklassen-Tabelle zeigt, wirst Du hier ähnlich besteuert wie in Klasse 1. Es gibt nur einen grundlegenden Unterschied: Alleinerziehenden gesteht das Finanzamt einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro zu (4.008 € im Jahr 2022). Er wird vom Brutto-Einkommen abgezogen und reduziert die Steuerlast. Diesen Steuervorteil gibt es nur in Klasse 2.

Klasse 3

In einer Ehe oder Lebensgemeinschaft kann einer der beiden Partner Klasse 3 wählen. Dann fallen ihm auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag des Partners zu, der Klasse 5 hat. Diese beiden Freibeträge verdoppeln sich also. Das bewirkt, dass ein größerer Anteil des Einkommens steuerfrei bleibt, es werden also weniger Steuern gezahlt.

Klasse 4

Wird von Paaren die Steuerklassen-Kombination 4 + 4 gewählt, dann macht der Staat zwischen Ledigen und Verheirateten keinen wesentlichen Unterschied: Steuerklasse 1 und 4 können sehr ähnliche Frei- und Pauschbeträge geltend machen. Eine Besonderheit in Klasse 4 ist, dass der Kinderfreibetrag auf beide Partner gleichmäßig aufgeteilt wird. Im Vergleich zu Alleinerziehenden oder in Klasse 3 veranlagten Ehepartnern können sie also nur den halben Kinderfreibetrag geltend machen.

Klasse 5

Klasse 5 gibt es nur im Doppelpack mit Klasse 3. Der in Klasse 5 veranlagte Partner gibt seinen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag an den in Klasse 3 veranlagten Partner ab. Er zahlt also verhältnismäßig mehr Steuern.

Für sich betrachtet, ist Klasse 5 daher steuerlich ungünstig. Insgesamt ergeben sich aber Steuervorteile, wenn der in Klasse 5 veranlagte Partner deutlich weniger verdient.

Klasse 6

Klasse 6 kommt nur zur Anwendung, wenn Du einen Zweit- oder Nebenjob hast. Dann werden Dir die gängigen Freibeträge und Pauschalen bereits in Deinem Hauptjob gewährt. Ein zweites Mal kannst Du sie nicht in Anspruch nehmen. Deshalb gibt es in Klasse 6 die wenigsten Freibeträge und die Steuerabgaben sind höher. Eine Ausnahme ist die Vorsorgepauschale, die Du auch in Klasse 6 bekommst.

Wann muss ich die Lohnsteuerklasse wechseln?

Wenn sich Deine Familienverhältnisse ändern, bedeutet das oft auch einen Steuerklassen-Wechsel. Du rutscht in eine andere Klasse, wenn Du

  • heiratest
  • Dich scheiden lässt oder von Deinem Ehepartner trennst
  • Witwe(r) wirst, weil Dein Ehepartner stirbt
  • alleinstehend bist und ein Kind bekommst
  • einen Nebenjob zusätzlich zu Deinem Hauptjob annimmst

Ein Beispiel: Du bist ledig und kinderlos und hattest bisher Steuerklasse 1. Dein Partner hat ein Kind und war als Alleinerzieher bisher Klasse 2 zugeordnet. Nun heiratet ihr und wechselt beide automatisch in Klasse 4.

Im Fall einer Scheidung rutschen beide Partner wieder in Klasse 1 (kinderlos) bzw. 2 (alleinerziehender Elternteil) zurück. Die neuen Steuerklassen gelten aber erst im Jahr nach der Scheidung.

Welche Steuerklassenwahl ist für Paare möglich?

Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können sich aussuchen, welche Lohnsteuerklasse für sie am sinnvollsten ist. Durch eine geschickte Kombination lässt sich oft Steuer sparen, zudem kann es Vorteile beim Elterngeld geben. Die Steuervorteile spüren Paare vor allem dann, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Denn dabei wird das sogenannte Ehegatten-Splitting angewendet. Das bedeutet, die beiden Einkommen werden zusammengerechnet und als gemeinsames Haushalts-Einkommen besteuert.

Welche Steuerklasse für Verheiratete sinnvoll ist, hängt ganz vom Einzelfall ab. Im Internet findest Du Tools zur Steuerklassen-Berechnung, mit denen sich die günstigste Steuerklasse ermitteln lässt. Beispielsweise stellt das Bundesfinanzministerium einen solchen Lohnsteuerklassen-Rechner zur Verfügung.

Grundsätzlich gibt es für Paare 3 mögliche Kombinationen:

Kombination der Steuerklassen 4 und 4 (ohne Faktor)

Wer heiratet, erhält ganz automatisch diese Kombination. Die Freibeträge und Abzüge werden gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt und sind ähnlich wie in Klasse 1. Diese Variante ist sinnvoll, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Als Faustregel gilt, dass der Gehalts-Unterschied weniger als 10 Prozent betragen sollte. Eine Steuererklärung am Ende des Jahres ist nicht verpflichtend. Sie bringt aber meist eine Steuererstattung, wenn die Ehepartner eine gemeinsame Veranlagung (Ehegatten-Splitting) wählen.

Kombination der Steuerklassen 4 und 4 (mit Faktor-Verfahren)

Wenn Ehepartner die Kombination 4 plus 4 mit Faktor-Verfahren wählen, dann berechnet das Finanzamt anhand des bisherigen Einkommens einen Wert, nach dem die Steuern auf beide Partner aufgeteilt werden. Sinn und Zweck ist, dass beide prozentual den Betrag an Steuern zahlen, der ihrem Einkommen entspricht.

Durch das Faktor-Verfahren wird die Einkommenssteuer schon während des laufenden Jahres möglichst exakt berechnet. Das hat zur Folge, dass es am Ende des Jahres keine hohen Nachzahlungen geben kann, aber auch keine hohen Erstattungen.

Das Faktor-Verfahren kann sinnvoll sein, wenn der Gehalts-Unterschied nicht allzu hoch ist (etwa 5 bis 10 Prozent). Unterm Strich bleibt dann zwar nicht mehr Geld in der Tasche. Der Splitting-Vorteil wirkt sich aber laufend aus und nicht erst nachträglich, wenn die Ehepartner eine Steuererklärung abgeben.

Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Steuerklasse 1 und 4 ohne Faktor-Verfahren sind nicht zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, wer das Faktor-Verfahren gewählt hat dagegen schon. Für die meisten Arbeitnehmer ist eine Steuererklärung aber so und so sinnvoll!

Kombination der Steuerklassen 3 und 5

Bei der Kombination 3 und 5 kommen die Steuervorteile vor allem dem in Klasse 3 veranlagten Partner zugute. Das ist in der Regel der Besserverdiener. Der in Klasse 5 veranlagte Partner hat dagegen verhältnismäßig hohe Abzüge. Die Kombination wird meist dann empfohlen, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent zum Haushaltseinkommen beiträgt.

Der Vorteil ist: Während des laufenden Jahres kann sich das Paar so Steuern ersparen. Allerdings ist am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung verpflichtend. Es kann sein, dass dem Paar dann eine Steuernachzahlung blüht.

Wann ist ein Lohnsteuerklassenwechsel sinnvoll?

Wenn sich die Lebensumstände ändern, kann für Paare eine andere Steuerklassenwahl als die bisher gewählte sinnvoll sein. In den folgenden Situationen lohnt sich eine genaue Steuerklassen-Berechnung:

Gehaltsveränderung

Paare, die annähernd gleich gut verdienen, bleiben meist in den Lohnsteuerklassen 4 und 4. Wechselt einer von beiden den Job oder handelt eine Gehaltssteigerung aus, dann kann ein Wechsel in die Lohnsteuerklassen 3 und 5 Vorteile bringen. Das Gleiche gilt natürlich, wenn ein Partner plötzlich weniger Einnahmen hat und deswegen die Gehaltsschere aufklafft.

Elterngeld-Bezug

Normalerweise hat der Partner mit dem geringeren Einkommen die Lohnsteuerklasse 5. Ist ein Kind unterwegs, kann es aber günstig sein die klassische Kombination 3 und 5 umzudrehen. Denn: Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld berechnen sich nach dem Netto-Einkommen der letzten 12 Monate. Der Elternteil, der beim Kind zu Hause bleibt, ist also besser dran, wenn er vorher weniger Steuern abgeben musste und dadurch ein höheres Einkommen hatte. Das kann er erreichen, indem er rechtzeitig von der Klasse 5 in Klasse 3 wechselt.

Den Wechsel musst Du aber früh beantragen, nämlich bis spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Danach wird der Lohnsteuerklassen-Wechsel nicht mehr berücksichtigt.

Wie beantrage ich einen Steuerklassenwechsel?

Du bist verheiratet oder verpartnert und überlegst einen Wechsel der Steuerklassen? Deutschland erlaubt Dir einmal im Jahr einen Lohnsteuerklassenwechsel. Du musst ihn bis spätestens 30. November bei Deinem zuständigen Finanzamt beantragen, damit er rückwirkend für das gesamte Jahr gültig ist.

Du brauchst dazu

  • das amtliche Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"
  • einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei der Wahl des Faktorverfahrens: eine Schätzung der voraussichtlichen Arbeitslöhne

Übrigens: Seit 2018 ist für den Wechsel der Steuerklassen-Kombination "4 plus 4" zu "3 plus 5" nicht mehr die Zustimmung beider Ehepartner erforderlich. Sobald ein Partner den Wechsel beantragt, wechselt der andere automatisch mit.