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Steuertipps 2024: Wie Du tausende Euro ganz legal sparst

Richtig gemacht ist aus der Steuererklärung oftmals viel herauszuholen. Doch das ist nicht immer ganz einfach, denn viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, welche Kosten und Pauschalen sie steuerlich geltend machen können. Dabei gibt es so einige Steuertipps und Steuertricks, die Dir dabei helfen, Steuern zu sparen. Welche Ausgaben Du bei Deiner Steuererklärung berücksichtigen kannst und 10 Steuertipps, die Dir dabei helfen, dieses Jahr möglichst viel Steuern zu sparen:

10 Steuertipps

Neben den absetzbaren Ausgaben gibt es allerhand Steuertipps, die Du bei Deiner Steuererklärung beachten kannst, um Steuern zu sparen. So ist es zum Steuernsparen zum Beispiel hilfreich, die richtige Steuerklasse zu wählen oder Deine Steuererklärung über eine Steuererklärungssoftware zu machen. Weitere Steuerspartipps:

Steuertipp 1: Lohnsteuerermäßigung beantragen

Der erste unserer Steuertipps befasst sich mit der Lohnsteuerermäßigung: Wenn bei Dir regelmäßig hohe Kosten aufgrund Deiner Arbeit anfallen – etwa wenn Du besonders weit fahren musst oder einen zweiten Wohnsitz an Deiner Arbeitsstätte unterhalten musst – kannst Du einen Werbungskostenfreibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte beantragen. Dieser sorgt dafür, dass Deine Lohnsteuer jeden Monat geringer ausfällt und er kann gleich für zwei Jahre beantragt werden. Dafür müssen Deine Aufwendungen pro Jahr bei über 600 Euro liegen. Bedenke hier, dass bei den Werbungskosten bereits 1.230 € im Jahr als Werbungskostenpauschale bedacht werden – Deine Aufwendungen müssen in diesem Fall zuzüglich zu der Pauschale anfallen und damit bei über 1.830 Euro liegen. Diese Ausgaben musst Du nachweisen können.

Steuertipp 2: Belege aufbewahren

Möchtest Du Ausgaben von der Steuer absetzen und damit Steuern sparen, so bist Du in der Nachweispflicht. Verlangt das Finanzamt also, dass Du Belege einreichst, so musst Du dieser Bitte nachkommen. Tust Du dies nicht, darf das Finanzamt diese Kosten streichen und bei der Steuererklärung unberücksichtigt lassen. Bewahre also Rechnungen und andere Belege auf und ordne sie im Idealfall nach Jahr sortiert dort ein, wo Du immer auf sie zurückgreifen kannst. Zusätzlicher Steuertipp: Idealerweise sortierst Du die Belege nach Ausgabekategorie.

Bei den Ausgaben ist übrigens der Zahlungszeitpunkt relevant, wodurch Du gut getimte An- oder Vorauszahlungen sinnvoll nutzen kannst.

Steuertipp 3: Die richtige Steuerklasse wählen

In der Regel teilt das Finanzamt Dir Deine Steuerklasse zu. Bist Du ledig, so fällst Du unter die erste Steuerklasse, alleinerziehende Eltern fallen in die zweite. Die Steuerklassen III und V sind für verheiratete Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, als der andere und Steuerklasse IV richtet sich an verheiratete Paare, die in etwa gleich viel verdienen. Steuerklasse VI ist für Zweit- und Drittjobs.

Ehepartner werden automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeteilt. Diese Steuerklassenkombination ist nicht immer die vorteilhafteste: So profitieren Ehepartner mit leicht abweichenden Gehältern eher von der Steuerklasse VI mit Faktor und Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, sollten die Steuertipps befolgen und zu der Steuerklassenkombination III/V wechseln, um so sehr hohe Lohnsteuerabzüge zu vermeiden. Hierbei gilt die grobe Richtlinie, dass sich dies lohnt, sobald ein Ehepartner mehr als 60 Prozent des Familieneinkommens verdient.

Auch in anderen Fällen lohnt sich ein Wechsel – etwa wenn sich das Einkommen eines Ehepartners stark verändert oder ein Kind auf dem Weg ist. Bist Du alleinerziehend, solltest Du zu Steuerklasse II wechseln. Der Wechsel muss beim Finanzamt beantragt werden.

Steuertipp 4: Steuererklärungssoftware nutzen

Ein weiterer Steuertipp ist es, eine Steuererklärungssoftware wie Taxfix zu benutzen. Eine solche Software hilft Dir dabei, Deine Steuererklärung innerhalb von rund 15 Minuten auszufüllen und dabei den größten Nutzen für Dich herauszuholen. Die Software weiß, welche Pauschalen wo anzurechnen sind und welche Daten Du eingeben musst – und dabei funktioniert sie online und ohne Vorkenntnisse oder Belege.

Ein weiteres Ersparnis: Mit gerade einmal 39,99 Euro ist die Steuererklärungssoftware Taxfix deutlich günstiger als ein Steuerberater und erreicht dabei eine durchschnittliche Steuerrückerstattung von 935 Euro – nur einer der Gründe, bei der Steuererklärung Tipps zu beachten.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Steuertipp 5: Alte Steuererklärungen einreichen

Gibst Du die Steuererklärung freiwillig ab, so kannst Du diese bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs einreichen – also für das Steuerjahr 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Selbiges gilt für Deine Zeit im Studium: Du kannst Steuererklärungen für die Ausgaben während Deiner Studienzeit bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen. Mit etwas Aufwand kannst Du also auch von den vergangenen Jahren noch profitieren.

Steuertipp 6: Die Kosten im richtigen Jahr anrechnen

Besonders am Ende des Jahres kannst Du Steuern sparen, wenn Du gewisse Ausgaben strategisch noch im laufenden Jahr tätigst oder diese lieber ins neue Jahr schiebst. So kannst Du versuchen, Höchstbeträge möglichst auszuschöpfen – etwa bei Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkskosten. Ist der Höchstbetrag hingegen schon ausgeschöpft, so kannst Du Ausgaben, die eigentlich noch in diesem Jahr getätigt werden sollten, wiederum ins neue Jahr schieben (um sie dann im nächsten Jahr steuerlich geltend zu machen).

Selbiges gilt, wenn Du Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen möchtest, wobei es hierbei sinnvoll ist, zu überprüfen, ob Deine bisherigen Ausgaben eine außergewöhnliche Belastung bereits rechtfertigen. Wirst Du auch mit den neuen Ausgaben die Grenze zu den außergewöhnlichen Belastungen nicht erreichen, so kannst Du die Ausgaben ins nächste Jahr verschieben. Eventuell kannst Du sie dann im neuen Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Es lohnt sich also kurz vor Jahresende, gewisse Höchstbeträge oder Zumutbarkeitsgrenzen zu bedenken, um Kosten zu bündeln oder Ausgaben vorzuziehen.

Beispiel: Jonas hat zum Jahresende einen Handwerker beauftragt, seinen Keller auszubauen und die Fliesen im Bad neu zu verlegen. Die Handwerkskosten belaufen sich insgesamt auf 9.000 Euro – bei der Steuererklärung können jedoch nur Handwerkskosten bis 6.000 Euro berücksichtigt werden, weshalb Jonas mit dem Handwerker vereinbart, für die beiden Arbeiten eine getrennte Rechnung zu stellen – die eine begleicht er noch in diesem Jahr, die zweite Anfang des nächsten, um die Handwerkskosten voll berücksichtigen zu können. Da er die Steuertipps beachtet hat, kann er steuerlich das meiste aus den Ausgaben herausholen.

Steuertipp 7: Ausgaben vorverlegen

Wenn Du im nächsten Jahr voraussichtlich deutlich niedrigere Einkünfte haben wirst – etwa wenn Du in Rente oder Elternzeit gehst oder Du eventuell arbeitslos wirst – kannst Du Ausgaben vom nächsten Jahr soweit möglich noch in diesem tätigen, damit diese sich steuermindernd auswirken.

Steht das Gegenteil an – also kannst Du zum Beispiel durch eine anstehende Beförderung mit einem deutlich höheren Gehalt rechnen – so solltest Du Ausgaben auf das neue Jahr verlegen, um Steuern zu sparen.

Steuertipp 8: Sich als Geringverdiener von der Abgeltungssteuer befreien

Liegt 2024 Dein Jahreseinkommen unter 11.604 €, so musst Du keine Einkommenssteuer zahlen. Zudem kannst Du Dich von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Für die Befreiung musst Du nur die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Deinem Finanzamt beantragen. Diese Bescheinigung kannst Du dann bei Deiner Bank vorlegen, wodurch Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden.

Steuertipp 9: Ein Fahrtenbuch nutzen

Wenn Du Deinen Dienstwagen auch privat nutzt, so musst Du diesen Vorteil versteuern. In der Regel wählen Menschen hier die Ein-Prozent-Reglung, jedoch gibt es auch die Möglichkeit, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Dies ist zwar mit mehr Aufwand verbunden, kann dafür aber zu einer deutlich höheren Steuerersparnis führen. Übrigens: Für Elektro-Dienstwagen gibt es momentan eine steuerliche Vergünstigung.

Steuertipp 10: Hochzeit oder Trennung zum richtigen Zeitpunkt

Wenn Du vorhast, zu heiraten, kannst Du Steuern sparen, wenn Du dies vor dem 31. Dezember tust. In diesem Fall kannst Du das Ehegattensplitting für das gesamte Jahr beanspruchen, was in der Regel einen erheblichen Steuervorteil mit sich bringt. Eine anstehende Trennung sollte man hingegen – wenn möglich – ins neue Jahr schieben.

Um möglichst viel Steuern zu sparen, ist es nicht nur wichtig, die Steuertipps zu beachten, sondern auch zu wissen, welche Ausgaben Du überhaupt steuerlich geltend machen kannst:

Was kann man von der Steuer absetzen?

Als Arbeitnehmer werden Deine Steueranteile automatisch von Deinem Brutto-Einkommen abgezogen, sodass am Ende des Monats nur das Netto-Einkommen auf Deinem Konto landet. Dabei gibt es Möglichkeiten, gewisse Kosten von der Steuer abzusetzen, sodass Du entweder direkt weniger Steuern zahlen musst oder einen gewissen Betrag zurückbekommst. Denn neben den Steuerspartipps ist es wichtig, dass Du als Arbeitnehmer weißt, welche Ausgaben Du bei Deiner Steuererklärung überhaupt geltend machen kannst.

Die Ausgaben, die Du aufgrund Deiner Arbeit hast, nennt man Werbungskosten. Dabei zieht das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € automatisch bei jedem Arbeitnehmer ab. Sollten Deine Ausgaben diese 1.230 € übersteigen, kannst Du dies geltend machen und so Lohnsteuer sparen. In diesem Fall musst Du die Belege für die entstandenen Kosten jedoch aufbewahren. Dabei sind Ausgaben für Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Fort- und Weiterbildungskosten absetzbar. Welche Ausgaben Du absetzen kannst, um Steuern zu sparen:

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel – also Dinge, die Du wegen Deines Berufs kaufst – kannst Du absetzen und so Steuern sparen. Zu solchen Arbeitsmitteln kann sowohl ein Laptop zählen, den Du für Deine Arbeit brauchst, wie auch Arbeitskleidung, die Du anschaffen musstest. Dabei kannst Du geringwertige Wirtschaftsgüter – also Arbeitsmittel, die nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro brutto) gekostet haben – komplett bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigen. Kostet das Arbeitsmittel mehr als 800 Euro netto, so musst Du dies über mehrere Jahre abschreiben. Übernimmt Dein Arbeitgeber dabei einen Teil der Kosten, musst Du diesen Betrag von den Ausgaben abziehen.

Arbeitszimmer

Arbeitest Du in Deiner eigenen Wohnung für einen Arbeitgeber, so kannst Du Ausgaben bis 1.260 Euro pro Jahr in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dabei werden hier Ausgaben wie Miete, Rundfunkgebühren oder Nebenkosten beachtet. Hierbei gilt jedoch: Das Finanzamt muss Dein Arbeitszimmer anerkennen, dies ist wiederum oft nicht gegeben. Beispielsweise Lehrer und Mitarbeiter im Außendienst haben in der Regel gute Karten, dass sie das Arbeitszimmer absetzen können.

Unabhängig davon, ob das Finanzamt Dein Arbeitszimmer anerkennt, kannst Du Bürobedarf wie Stifte, Papier oder auch einen Computer steuerlich geltend machen. Auch Möbel wie ein Schreibtisch oder Regale können abgesetzt werden, damit Du Steuern sparen kannst. Luxusgegenstände – wie eine Kunstskulptur – die nur dazu dienen, das Arbeitszimmer auszuschmücken, können nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Beispiel: Tobias ist Lehrer und muss in seinen eigenen vier Wänden Unterricht vorbereiten und Klausuren korrigieren. Hierfür hat er ein kleines Arbeitszimmer in seiner Wohnung, welches er nur zu diesem Zweck nutzt. Tobias wird die Steuertipps zu seinem Vorteil nutzen und die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, ebenso wie die Ausgaben für die Einrichtung, Büromaterialien und einen Computer.

Doppelte Haushaltsführung

Für den Fall, dass Du nur wegen Deiner Arbeit eine zweite Wohnung brauchst, kannst Du die so entstehenden Kosten auch als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen, damit Du Lohnsteuer sparst. Auch diese Ausgaben zählen als Werbungskosten und können bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.230 € steuerlich geltend gemacht werden. Dabei zählen Ausgaben wie die Miete der Zweitwohnung, Familienheimfahrten, Nebenkosten und auch die Zweitwohnungssteuer zu den Kosten, die hier geltend gemacht werden können. Hier solltest Du die oben genannten Steuertipps beachten und die Belege aufbewahren und eventuell eine Lohnsteuerermäßigung beantragen, damit die Ausgaben direkt bedacht werden und Du auf diese Art monatlich direkt die Steuern sparen kannst.

Beispiel: Ben lebt in Bremen und wird befördert. Für die neue Position muss er allerdings in dem Berliner Büro des Unternehmens arbeiten. Da Ben verheiratet ist und seine Frau mit ihrem Beruf in Bremen sehr zufrieden ist, beschließt er, sich ein kleines Appartement in Berlin zu mieten und am Wochenende immer nach Bremen zufahren. In diesem Fall handelt es sich um eine doppelte Haushaltsführung, da Ben die Wohnung in Berlin nur aus beruflichen Gründen gemietet hat und sich sein Lebensmittelpunkt weiterhin in Bremen befindet. Beachtet er unsere Steuertipps, kann er somit viele Kosten absetzen, die an seinem Arbeitsort anfallen.

Pauschalen bei Dienstreisen

Wenn Dein Chef Dich beruflich auf Reisen schickt, gibt es gewisse Pauschalen, die Du für die Dienstreise steuerlich geltend machen kannst. Eine davon ist die Verpflegungspauschale. Bist Du über 24 Stunden unterwegs, so kannst Du für jeden vollen Tag 30 € Verpflegungspauschale abrechnen. Für jeden angebrochenen Tag, den Du länger als acht Stunden beruflich unterwegs bist, liegt die Pauschale bei 15 €. Bist Du unter acht Stunden unterwegs, fällt keine Pauschale an.

Verwendest Du für Deine Dienstreise Deinen eigenen Pkw, so kannst Du zudem eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro je vollem Kilometer auf Deiner Steuererklärung angeben. Ab dem 21. Kilometer sind es dann sogar 0,38 Euro (Stand: Januar 2024)

Beispiel: Larissa wohnt und arbeitet in Hamburg. Für eine fünftägige Messe muss sie beruflich mit ihrem eigenen Auto nach Berlin fahren. Sie fährt Dienstag früh los und bleibt bis Montag früh. Sie ist also fünf volle und zwei halbe Tage in Berlin und kann so 180 Euro für ihre Verpflegung geltend machen. Neben der Verpflegungspauschale macht sie auch von der Kilometerpauschale Gebrauch, wobei sowohl der Hin-, wie auch der Rückweg jeweils 280 Kilometer beträgt – pro Weg kann sie also eine Kilometerpauschale von 104,80 Euro absetzen. Insgesamt kann Larissa für diese Dienstreise 389,60 Euro bei der Steuererklärung berücksichtigen, wenn sie die Steuertipps beachtet.

Private Dienstleistungen

Zu den Steuertipps zählt es ebenfalls, haushaltsnahe Dienstleistungen als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierzu zählen verschiedene Dienstleistungen, für die Du eine selbständige Person oder auch eine Firma beauftragst und die in Deinem Haushalt stattfinden – etwa der Dienst einer Putzkraft oder Hilfe bei der Gartenarbeit. 20 Prozent der durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstandenen Kosten können direkt von der Steuerlast abgezogen werden.

Dabei ist hier pro Jahr ein Höchstsatz von 4.000 Euro absetzbar (20 Prozent von 20.000 Euro). Diesen kannst Du sogar kombinieren: So sind neben den haushaltsnahen Dienstleistungen laut § 35a des Einkommensteuergesetzes auch Handwerkskosten bis zu einem Betrag von 1.200 € absetzbar, ebenso wie ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis – etwa eine Putzkraft auf Minijobbasis – bis 510 €. Kombinierst Du diese drei Höchstbeträge, so können pro Jahr insgesamt bis zu 5.710 Euro von Deiner Steuerlast abgezogen werden.

Unter anderem folgende Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Reinigungsarbeit innerhalb der Wohnung
  • Hausarbeiten
  • Hausmeisterleistungen
  • Pflegende Gartenarbeit
  • Kinderbetreuungskosten – etwa durch eine Tagesmutter
  • Versorgung und Betreuung von Haustieren
  • Winterdienst

Unter Handwerkskosten können hingegen Arbeiten wie diese abgesetzt werden:

  • Schornsteinfeger
  • Montageleistungen
  • Dachgeschossausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Reparaturarbeiten
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Wärmedämmmaßnahmen

Auch gewisse Kosten, die Aufgrund Deiner Gesundheit entstanden sind und von Deiner Krankenkasse nicht übernommen werden, kannst Du steuerlich geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel Zahnersatzleistungen, eine Brille, Medikamente oder auch ein Kuraufenthalt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass es sich bei den Ausgaben gebündelt um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Dies wiederum wird vom Finanzamt ermittelt und hängt sowohl mit Deinem Familienstand, wie auch mit Deinen Einnahmen zusammen und liegt in der Regel zwischen ein und sieben Prozent der gesamten Jahreseinkünfte. Dabei kannst Du auch Fahrtkosten oder Parkgebühren absetzen, wenn diese mit einem Arzt- oder Apothekenbesuch in Verbindung stehen. Zu den absetzbaren Aufwendungen gehören unter anderem:

  • Brille
  • Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind
  • Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten
  • Zahnersatzleistungen
  • Kuraufenthalte
  • Zahnspange
  • Ein Training oder Kurs, der zur Heilung oder Linderung von gesundheitlichen Beschwerden dient
  • Augen-Laser-OP

All diese Leistungen muss ein Arzt als Notwendigkeit bescheinigt haben.

Ein wichtiger Steuertipp: Falls Du also in einem Jahr schon gewisse Ausgaben in diesem Bereich hattest, könnte es sich lohnen, eine anstehende Krone oder eine neue Brille noch im selben Jahr und nicht Anfang des neuen Jahres machen zu lassen, damit Du diese gebündelt anrechnen und so Steuern sparen kannst.

Spenden absetzen

Wenn Du Dich entschließt, für eine wohltätige Organisation zu spenden, kannst Du dies als Sonderausgabe geltend machen. Hierbei ist die Höchstgrenze von Deinem Gehalt abhängig und befindet sich bei 20 Prozent Deiner Einkünfte. Dabei muss diese Organisation gemeinnützig, wissenschaftlich, mildtätig, steuerbegünstigt oder kirchlich sein. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug als Nachweis, liegt der gespendete Betrag höher, so ist eine Zuwendungsbestätigung vonnöten.

Umzugskostenpauschale

Musst Du wegen Deines Jobs umziehen, so kannst Du eine Umzugskostenpauschale geltend machen und so Steuern sparen – Nachweise sind hierfür nicht nötig. Die Pauschale beträgt ab 1. April 2024 964 € und verdoppelt sich, wenn Du verheiratet bist. Hast Du Kinder, so erhöht sich dieser Betrag pro Kind um 643 €.

Nebenkosten

Ein weiter Steuertipp, von dem viele Arbeitnehmer gar nichts wissen: Als Mieter kannst Du zudem gewisse Ausgaben, die auf Deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen, steuerlich geltend machen und so Lohnsteuer sparen. So sind zum Beispiel folgende Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € steuerlich absetzbar:

  • Hausmeister
  • Schornsteinfeger
  • Gartenpflege
  • Reinigung vom Haus, Treppenhaus und der Dachrinnen
  • Winterdienst
  • Wartung von Heizung und den Warmwassergeräten
  • Ungezieferbekämpfung
  • Riester-Förderung

Auch Deine Beiträge zur Riester-Förderung können zu Teilen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für Riester-Sparer gilt dabei, dass der Beitrag mindestens die Höhe von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens des Vorjahrs haben muss, um volle Zulagen zu erhalten. Prüfe also rechtzeitig, ob Du tatsächlich genügend einzahlst, damit Du ungekürzte Zulagen erhältst. Denn bei Änderungen Deines Gehalts müssen auch Deine Riester-Beiträge angepasst werden.

Altersvorsorge

Zu den Steuertipps zählt es auch, die Altersvorsoge optimal zu nutzen: Sowohl die betriebliche Altersvorsorge als auch die Rürup-Rente haben den Vorteil, dass die Beiträge sich positiv auf die Steuer auswirken. Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der Beitrag direkt vom Brutto-Gehalt abgezogen, weshalb die Bemessungsgrundlage sinkt, was sich wiederum günstig auf die Lohnsteuer und die Sozialversicherung auswirkt.

Von der Rürup-Rente kannst Du dagegen seit 2023 bis zu 100 Prozent Deines Beitrags als Sonderausgabe geltend machen, wobei Aufwendungen nur bis 27.565 € im Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Dabei ist die Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge, die auch Selbstständige nutzen können.