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Muss ich das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

In Deutschland müssen die meisten Menschen, die einen Arbeitslohn erhalten, und auch die Selbstständigen, Steuern zahlen. In der Regel musst Du aber auch dann, wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst eine Steuererklärung abgeben. Von dem Arbeitslosengeld selbst wird aber trotzdem keine Steuer abgezogen.

Wie Du die Steuererklärung fürs Arbeitslosengeld machst, was Du dabei absetzen kannst, und was bei der Angabe von dem Arbeitslosengeld in der Steuererklärung sonst noch wichtig ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Wann muss ich als Bezieher von Arbeitslosengeld eine Steuererklärung machen?

Falls Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, musst Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen, wenn Deine Lohnersatzleistungen insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Arbeitslosengeld I auch diese Gelder:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Sonstige Lohnersatzleistungen
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld

Du musst also auch dann mit ALG 1 eine Steuererklärung abgeben, wenn Du in dem gesamten Jahr nicht gearbeitet hast, und somit keinen Lohn verdient hast. Eine Steuererklärung bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit ist also immer erforderlich.

Auch dann, wenn Du weniger als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hast, aber eine freiwillige Steuererklärung mit Arbeitslosengeld 1 abgeben willst, musst Du Dein erhaltenes Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben.

Wenn Du Bürgergeld (Alg II) bekommst, musst Du dies nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn Du keine weiteren Einnahmen hast, bist Du also nicht verpflichtet, mit Bürgergeld eine Steuererklärung abzugeben.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Das Arbeitslosengeld 1 unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Dein Steuersatz wird also auf Grund der Höhe von Deinen Lohnersatzleistungen bestimmt, ohne, dass Dein Arbeitslosengeld selber in der Steuererklärung versteuert wird.

In einigen Fällen kommt es dadurch sogar zu einem negativen Progressionsvorbehalt.

Wenn Du also steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld 1 erhältst, bekommst Du einen höheren Steuersatz auf Deine anderen Einnahmen. Dein Einkommensteuersatz steigt, weil auch das steuerfreie Arbeitslosengeld in die Berechnung Deines Steuersatzes miteinfließt. Andere Einnahmen können zum Beispiel eine Mieteinnahme sein oder aber der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Was müssen wir als Ehepartner beachten, wenn einer Arbeitslosengeld bezieht?

Wenn Du verheiratet bist, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften lebst, kannst Du gemeinsam mit Deinem Partner entscheiden, ob ihr die Steuerklasse 4 haben wollt, oder ob einer in der Steuerklasse 3, und der andere in der Steuerkasse 5 ist. Die Steuerklasse beeinflusst auch die Höhe des Bürgergelds (Alg II).

Deshalb solltet Ihr, wenn einer von Euch plötzlich von Bürgergeld bedroht ist, oder aber dieses bereits bezieht, für diesen die Steuerklasse 3 beantragen. Der Wechsel der Steuerklasse muss bis zu dem 01. Januar des laufenden Jahres erfolgt sein. Ansonsten wird der Wechsel vom Finanzamt in der Steuererklärung, wenn Du arbeitslos bist, nicht berücksichtigt.

Was kann ich in der Steuererklärung Arbeitslosengeld absetzen?

Als Arbeitsloser entstehen Dir zusätzliche Ausgaben für Bewerbungen, und auch für Weiterbildungen, wie Seminare oder Coachings. Diese kannst Du in Deiner Steuererklärung unter den Werbungskosten eintragen und dann von Deiner Steuer absetzen! Außerdem kannst Du diese Posten, die Dir durch den Bezug von Arbeitslosengeld entstehen, in der Steuererklärung absetzen:

  • Druckerpatronen oder Druckereikosten.
  • Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen.
  • Briefmarken und Briefumschläge.
  • Papier und Kopierkosten.

Darüber hinaus kannst Du bei der Steuererklärung die Kosten fürs Eigenmarketing steuerlich geltend machen:

  • Fotos für die Bewerbung.
  • Inserate und Onlineanzeigen.
  • Deine professionelle Website, das professionell erstellte Design für Deinen Lebenslauf und die Providerkosten.
  • Anteilige Internetkosten und Handygebühren.

Du musst die Belege und Quittungen für diese Ausgaben erst nach Aufforderung von Deinem Finanzamt dort abgeben. Dies gilt für die Angaben des Arbeitslosengelds in der Steuererklärung erst seit dem Jahr 2017. Aber Du solltest die Belege trotzdem alle aufbewahren und so einsortieren, dass Du sie schnell finden kannst.

Wo trage ich in der Steuererklärung das Arbeitslosengeld ein?

Du kannst Dein Arbeitslosengeld in der Steuererklärung über das ELSTER-Portal der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes eintragen. Allerdings gibt es dann keine Hilfestellungen, und Du musst eigenständig daran denken, alle absetzbaren Leistungen richtig einzutragen. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, ganz altmodisch eine schriftliche Arbeitslosengeld-Steuererklärung an Dein Finanzamt zu schicken. Hierfür benötigst Du die Anlage N. In die Zeile 28 musst Du dann eintragen, in welchem Zeitraum Du arbeitslos warst, beziehungsweise seit wann Du arbeitslos bist.

Besonders kompliziert wird die Steuererklärung Arbeitslosengeld dann, wenn Du außerdem noch Einnahmen hast. Wenn Du also die Steuererklärung als teilweise Arbeitsloser machen musst. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du in Deiner Weiterbildungsmaßnahme ein Entgelt bekommst, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erhältst oder einen Nebenjob mit weniger als 15 Wochenstunden ausübst.

Damit Du möglichst viel Steuern sparen kannst, empfehlen wir Dir eine Steuersoftware für Deine Einkommensteuererklärung zu nutzen. Das Portal Taxfix fragt Dich automatisch alle Posten ab, die Du von der Steuer absetzen kannst! So wird Deine Steuerersparnis maximiert! Außerdem benötigst Du mit Hilfe von der Steuersoftware nur höchstens 15 Minuten Zeit für Deine Arbeitslosengeld 1 Steuererklärung. Du musst dann für die Steuererklärung nichts selber eintragen, sondern das übernimmt die Software auf Grund Deiner selbst getätigten Eingaben.

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.