Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: jederzeit möglich
- Bewerbung aus der EU: 21.05. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 21.05. - 15.07.
- Einschreibung: bis 30.09.
Die ersten Studienjahre bauen die Grundlagen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht auf. Geübt wird die Falllösung durchgehend - in den Vorlesungsabschlussklausuren, in Fallbesprechungen, im Tutorium und später im Examinatorium. Ab dem dritten Studienjahr vertiefst Du einen von neun Schwerpunktbereichen, in dem Du auch die Universitätsprüfung ablegst.
Bis zum Ende des sechsten Fachsemesters musst Du die Zwischenprüfung bestanden haben, die aus vier einzelnen Fachprüfungen besteht. Die Erste Juristische Prüfung setzt sich anschließend aus zwei Teilen zusammen: der staatlichen Prüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Universitätsprüfung in Deinem Schwerpunktbereich. Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Fakultät ein einjähriges Examinatorium an, für das Du nichts zahlst und Dich nicht anmelden musst. Neben der Hochschulzugangsberechtigung wird nur ein Deutschnachweis auf Niveau C1 verlangt.

