Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 21.09.
- Einschreibung: 01.06. - 21.09.
Im Förderschwerpunkt Sprache beschäftigst Du Dich mit Diagnostik, Förderung und Beratung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache und Kommunikation:
- unterschiedliche Verläufe des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs
- Erscheinungsformen und Ursachen von Spracherwerbsstörungen
- didaktische Konzepte, mit denen Du Sprache im Unterricht förderst
Sprache ist einer von drei Förderschwerpunkten, von denen Du zwei kombinierst - dazu kommen der Lernbereich Sprachliche oder Mathematische Grundbildung, ein weiteres Unterrichtsfach und die Bildungswissenschaften. Bis zur Bachelorarbeit musst Du Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen; wer Englisch als Fach studiert, verbringt nach der Prüfungsordnung mindestens drei Monate im Ausland. Zwei Praktika sind Pflicht: das Eignungs- und Orientierungspraktikum über 25 Tage an einer inklusiven Grundschule sowie ein Berufsfeldpraktikum von mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Zeitstunden. Der Start ist zum Sommer- und zum Wintersemester möglich, eine Bewerbung um einen Studienplatz ist nicht nötig.

