Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01.
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Der Schwerpunkt liegt auf den Rechtsgebieten, die in der Sozialen Arbeit tatsächlich vorkommen - Familienrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht gehören dazu. Konkret arbeitest Du mit:
- Gesetzestexten und Fallkonstellationen
- Beratungssituationen, in denen rechtliche Fragen eine Rolle spielen
- der Anwendung von Recht in einzelnen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
- Reallaboren als Lehrformat, die ab dem zweiten Semester Teil des Studiums sind
Soziales Recht ist keine eigene Bewerbung, sondern eine Spezialisierung innerhalb des Studiengangs Soziale Arbeit - die Zulassung läuft über dieses Bachelorprogramm. Dabei gibt es zwei Ranglisten, die unabhängig voneinander geführt werden: eine nach Abiturnote (Wartesemester als Zweitkriterium) und eine nach Wartehalbjahren (Note als Zweitkriterium). Beide Werte werden nicht zu einem gemeinsamen Punktwert verrechnet, mehr als 7 Wartesemester zählen nicht, und bei gleichem Stand entscheidet das Los. Im fünften Semester absolvierst Du ein Pflichtpraktikum; zum Abschluss gehören die Bachelorarbeit und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter.

