Das Studium legt eine generalistische Grundlage für alle Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, statt Dich auf eines festzulegen. Dazu gehören unter anderem:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialberatung
- Gemeinwesenarbeit
Da Du in Teilzeit studierst, hast Du keinen Anspruch auf BAföG - die Finanzierung musst Du anders klären. Mit dem Abschluss erhältst Du die Staatliche Anerkennung als Fachkraft der Sozialen Arbeit nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW, die für viele Stellen bei Trägern und Ämtern verlangt wird. Die Plätze werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben: 20 % gehen an die Abitur- bzw. Fachhochschulreifebesten, 80 % über eine Verfahrensnote, die aus Deiner Hochschulzugangsberechtigung errechnet wird - pro Wartesemester werden 0,1 abgezogen, angerechnet werden maximal sieben. Einstieg ist nur im Wintersemester möglich.

