Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung aus der EU: 02.05. - 30.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 02.05. - 30.09.
- Einschreibung: 02.05. - 30.09.
Sommersemester
- Einschreibung: 15.11. - 14.03.
- Bewerbung: 02.05. - 30.09.
Fachlich geht es um die Arbeit mit Einzelnen, Gruppen und im Sozialraum - und um die rechtlichen Grundlagen dahinter:
- Fallverstehen, Fallarbeit und methodisches Handeln
- Gesprächsführung, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit, Sozialraumorientierung
- Kinderschutz
- Sozialrecht sowie Arbeits- und Strafrecht
- empirische Forschungsmethoden
- Sozial- und Projektmanagement
Die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge erhältst Du zusammen mit dem Abschlusszeugnis, ein zusätzliches Anerkennungsjahr entfällt (Art. 1 Abs. 1 BaySozBAG). Im 4. Semester absolvierst Du ein Praxissemester von 22 Wochen, das Du auch im Ausland ableisten kannst; alternativ lässt sich ein Auslandssemester als Theoriesemester einlegen. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kannst Du an 12 Wochenenden ein Zusatzzertifikat erwerben, entweder in „Management in sozialen Organisationen" oder in „Person- und erfahrungsorientierte Beratung". Wer mit einem Praxispartner zusammenarbeiten möchte, kann das Studium als Variante mit vertiefter Praxis (PraxisPlus) belegen. Neben Abitur und Fachhochschulreife führt auch eine berufliche Qualifizierung in den Studiengang.
