Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 02.05. - 15.07.
Das Studium ist generalistisch angelegt und deckt die Arbeitsschritte eines Falls von der Einschätzung bis zur Auswertung ab:
- sozialpädagogisches Fallverstehen und Diagnostik
- Beratung und Begleitung von Klienten
- Hilfepläne erstellen und fortschreiben, Fallmanagement und Dokumentation
- Konfliktbearbeitung, Empowerment und Prävention
- Evaluation und Netzwerkarbeit
- rechtliche, politische und ethische Grundlagen
Einzelne Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt.
Vor Studienbeginn musst Du ein sechswöchiges Grundpraktikum in Vollzeit nachweisen. Du kannst es auch in den Semesterferien nachholen oder durch Vorerfahrungen ersetzen - etwa eine einschlägige Berufsausbildung, einen Freiwilligendienst oder eine praktische Tätigkeit im Feld. Wer ohne Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation einsteigt, muss zusätzlich ein Beratungsgespräch führen. Das 5. Semester ist ein Praxissemester und bringt 25 CP, die begleitende Praxisreflexion weitere 5 CP. Der Abschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge" bzw. „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin"; ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

