Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.04. - 15.07.
- Bewerbung aus der EU: 15.04. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 15.04. - 15.07.
- Einschreibung: steht im Zulassungsbescheid
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Fachlich stehen Soziologie, Pädagogik, Psychologie, Sozialpolitik sowie Sozial- und Verwaltungsrecht am Anfang. Darauf bauen die Arbeitsmethoden auf:
- Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit
- Gesprächsführung, auch in digitaler Beratung
- quantitative und qualitative Forschungsmethoden
- Sozialmanagement und soziale Diagnostik
Mit dem Bachelor erhältst Du gleichzeitig die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge. Dafür absolvierst Du im 5. Semester ein Praxissemester, das mit 25 ECTS zählt. Der Zugang ist zulassungsfrei, ein Start ist nur zum Wintersemester möglich. Ohne Hochschulzugangsberechtigung kommst Du über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit drei Jahren Berufserfahrung hinein, ebenso mit einer Ausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger (§ 22 Abs. 1 und 2 QualV). Bewerber aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten zahlen zusätzlich eine Servicegebühr pro Semester.

