Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
Der Förderschwerpunkt behandelt Didaktik, Forschungsfragen und Handlungsfelder bei körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen. Dazu kommen:
- Unterricht und Erziehung in inklusiven Klassen
- Abbau von Barrieren und Gestaltung zugänglicher Lernumgebungen (Accessibility)
- kultursensibles pädagogisches Handeln
Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung studierst Du zwei Förderschwerpunkte; welche das sind, hast Du bereits im Bachelor festgelegt. Körperliche und motorische Entwicklung ist dabei nur als zweiter Förderschwerpunkt wählbar, den Hauptteil des Studiums bestimmt Dein erster Schwerpunkt. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht, Du kannst Dich auch bewerben, während Dein Bachelorstudium noch läuft - verlangt wird eine Lehramtsbefähigung mit passender Fächerkombination. Wechselst Du Schulform, Fach oder Hochschule, können Anpassungsleistungen verlangt werden, die Du zusätzlich nachholst.
Verpflichtend ist ein Praxissemester an einer Schule. Nach dem Master folgt in NRW ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst, der mit dem Staatsexamen endet.

