Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
- Bewerbung aus der EU: bis 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01.
- Einschreibung: bis 15.01.
Sicherheit wird technisch, rechtlich und menschlich betrachtet - von der Brandlast bis zum Verhalten im Notfall. Praktisch arbeitest Du in sieben Sicherheitslaboren. Rund 40 % des Hauptstudiums stellst Du selbst zusammen, aus Wahlpflichtfächern, Projekten und dem Praxissemester. Themen sind unter anderem:
- Brand- und Explosionsschutz
- Sicherheitstechnik
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Sicherheitspsychologie
- Strahlenschutz und chemische Sicherheit
- Risiko- und Katastrophenmanagement
Einzelne Veranstaltungen und Veranstaltungsteile finden auf Englisch statt.
Neben dem Abschluss kannst Du während des Studiums mehrere staatlich geregelte Qualifikationen erwerben, die im Arbeitsschutz sonst über Weiterbildungen laufen: Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003, Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG, Störfallbeauftragter nach 5. BImSchV, Fachkunde im Strahlenschutz S 2.2 und S 4.1, Fachkunde nach § 7 LärmVibrationsArbSchV, IT-Sicherheitsbeauftragter in der öffentlichen Verwaltung sowie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht; ohne Abitur kommst Du über die Zugangsprüfung der Hochschule hinein. Anfangen kannst Du im Oktober oder im März. Ein Praxissemester ist Pflicht.

