Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
Fachlich geht es um die Begutachtung in Straf- und Familienverfahren sowie um Behandlung im Straf- und Maßregelvollzug, unterlegt mit rechtlichen, kriminalpsychologischen, familienpsychologischen und psychopathologischen Grundlagen. Dazu kommen Fallseminare und ein Masterprojekt. Aus vier Vertiefungsgebieten wählst Du zwei aus:
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Familienrechtliche Begutachtung
- Begutachtung von Straffälligen
- Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug
Die Wahl triffst Du erst am Ende des zweiten Semesters. Die Vertiefungen werden im jährlichen Wechsel angeboten.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium auf Master- oder Diplomniveau, auch ein gleichwertiger ausländischer Abschluss zählt - ein Bachelor genügt nicht. Über die Aufnahme entscheiden nicht die Zeugnisnoten allein: Nach der Prüfung von Lebenslauf, Abschlusszeugnis und Motivationsschreiben folgt ein persönliches Gespräch mit der Studiengangsleiterin. Aufgenommen werden höchstens 22 Bewerber pro Jahrgang, Start ist immer zum 1. April. Die Veranstaltungen liegen am Wochenende, von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag; dazu kommt eine verpflichtende praktische Tätigkeit.

