Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 07.06. - 07.06.
- Bewerbung aus der EU: bis 01.06.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 01.05.
Fachlich vertiefst Du die drei Kerngebiete Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht, jeweils mit Übungen für Fortgeschrittene. Dazu kommt der Schwerpunktbereich „Recht im Kontext" mit zwei Richtungen:
- Strafrecht im gesellschaftlichen Kontext
- Staatsgewalt und Regulierung im Mehrebenensystem
Am Ende des Studiums stehen zwei Abschlüsse: der Master of Laws und die Erste Juristische Staatsprüfung nach § 2 NJAG, abgelegt beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Bachelor mit juristischem Schwerpunkt, in der Regel ein LL.B. mit mindestens 90 ECTS aus rechtswissenschaftlichen Modulen. Wer diese Hürde passiert, wird zu einer 180-minütigen Klausur in BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht eingeladen; eine Mindestnote wird nicht veröffentlicht. Vergeben werden 35 Plätze, Start ist ausschließlich im Wintersemester.
Prüfungen
Die Schwerpunktbereichsprüfung gemäß § 4a NJAG legst Du nach dem zweiten Semester im Schwerpunktseminar ab. Auf das Staatsexamen bereitet ein universitärer Examenskurs vor, der von Dezember bis September läuft: 40 Wochen mit 12 SWS und rund 40 Übungsklausuren, der ein kommerzielles Repetitorium ersetzen soll.

