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Fachlich dreht sich das Studium um die psychologische Begutachtung im rechtlichen Kontext:
- Aussagepsychologie
- familienrechtliche Fragestellungen
- Begutachtung von Beschuldigten und Tätern im Straf- und Maßregelvollzug
- Diagnostik und Erstellung von Gutachten
- Untersuchungs- und Forschungsmethoden
- Klinische Psychologie und Neurowissenschaften
Studierst Du zusätzlich den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019), genügen zwei weitere Semester für den zweiten Masterabschluss. Welche bereits erbrachten Leistungen aus dem klinischen Master anerkannt werden, entscheidet eine Äquivalenzprüfung im Bewerbungsverfahren. Mit beiden Abschlüssen kannst Du die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThG und PsychThApprO beantragen.
Für die Zulassung brauchst Du einen Bachelor in Psychologie, dessen Curriculum dem des MSH-Bachelors entspricht, sowie die Masterzugangsberechtigung nach § 39 HmbHG; anschließend folgt ein persönliches Aufnahmegespräch, in dem Deine Motivation geprüft wird. Der Studienbeginn liegt jeweils auf dem 1. Oktober. Pflicht ist ein achtwöchiges Blockpraktikum mit Fallarbeit.

