Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.04. - 15.09.
- Bewerbung aus der EU: 15.04. - 15.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 15.02. - 15.09.
- Einschreibung: 15.04. - 15.09.
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Du erwirbst die Berufszulassung als Pflegefachperson und zusätzlich eine Qualifikation für erweiterte heilkundliche Tätigkeiten, die Du ab dem Wintersemester 2025/2026 eigenverantwortlich ausüben darfst. Diese betrifft drei Krankheitsbilder und umfasst konkrete Verfahren:
- Diabetes mellitus, chronische Wunden und Demenz
- Infusionstherapie, Wunddiagnostik, Verordnung von Medizin- und Hilfsmitteln
- Pflegeforschung, Diagnostik und evidenzbasiertes Arbeiten
- Pflegemanagement, Ethik, Kommunikation und Gesundheitsrecht
Das Studium ist in eine Pflegeausbildung integriert: Du brauchst einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner und bewirbst Dich deshalb zweimal - zuerst beim Praxispartner, danach über das Bewerbungsportal der Hochschule. Vergütet wird nach Studienabschnitt mit mindestens 1.100 € monatlich im ersten Studienjahr, 1.200 € im zweiten und 1.300 € ab dem fünften Semester. Wer die Pflegeausbildung nach 2020 nach dem Pflegeberufegesetz abgeschlossen hat, kann berufsbegleitend studieren und sich die Ausbildung anrechnen lassen, was die Studienzeit verkürzt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung - möglich auch mit Gesellenbrief, drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung und einem Beratungsgespräch - verlangt die Hochschule Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, eine ärztliche Bescheinigung und ein erweitertes Führungszeugnis.

