Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 27.01. - 29.01.
- Bewerbung: 01.10. - 01.12.
Neben Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, Fachwissenschaft und Fachdidaktik steht die künstlerisch-praktische Ausbildung in einem Erstfach, ergänzt um Gruppenleitung, Hörschulung und Musiktheorie. Zur Wahl stehen unter anderem:
- Klavier und Gesang
- Schlagzeug, Drumset und Percussion
- E-Gitarre
- Improvisierte Liedbegleitung
Die Eignungsprüfung besteht aus sechs Teilprüfungen: künstlerisches Erstfach (instrumental oder vokal), Harmonieinstrument (Klavier, Gitarre oder Akkordeon), Gesang und Sprechen, Hörfähigkeit schriftlich und gegebenenfalls mündlich, Musiktheorie sowie Gruppenleitung; dazu kommt ein Gespräch mit der Kommission, das nicht bewertet wird. Wer Gesang, Orgel, Klavier, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon oder Improvisierte Liedbegleitung als Erstfach wählt, braucht in vier der sechs Teilprüfungen mindestens 13 Punkte, bei allen anderen Erstfächern in dreien; in den restlichen Teilen genügen 8 Punkte. Liegst Du darunter, wirst Du unter Vorbehalt immatrikuliert und musst die betreffenden Prüfungen innerhalb der ersten zwei Semester nachholen. Der reguläre Start liegt im Wintersemester - zum Sommersemester kannst Du Dich im Lehramt L2 einschreiben und zum folgenden Wintersemester den Wechsel nach L5 beantragen, bereits erbrachte Leistungen lassen sich anrechnen. Pro Bewerbung fallen einmalig 50 € Verwaltungsgebühr an, bei zwei Studiengängen nur einmal.

