Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.03. - 15.04.
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 01.03. - 15.04.
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Das Studium ist in drei Bereiche geteilt: eigenes Musizieren, musikwissenschaftliche und theoretische Arbeit sowie Musikvermittlung. Dazu wählst Du ein künstlerisches Hauptfach, etwa:
- Gesang oder Klavier
- Schulpraktisches Klavier- oder Gitarrenspiel
- Digitale Musikpraxis
- Musiktheorie/Komposition
- Fächer aus Jazz und Pop
Parallel kannst Du eine Zusatzqualifikation in Elementarer Musikpädagogik erwerben.
Zum Wintersemester 2026/27 wird niemand ins erste Fachsemester aufgenommen: Wegen einer unbesetzten Professur entfällt die Eignungsprüfung für das Doppelfach, bewerben können sich nur Studenten, die vor diesem Semester an der Universität Rostock nach alter Prüfungsordnung eingeschrieben waren. Regulär entscheidet eine künstlerische Eignungsprüfung über die Zulassung: Klausuren in Tonsatz und Gehörbildung, eine praktische Prüfung im gewählten Hauptfach, Prüfungen in den Nebenfächern sowie eine musikalische Gruppenleitung mit einem 10-minütigen Gespräch im Anschluss. Musik studierst Du entweder als Doppelfach oder in Kombination mit einem zweiten Schulfach an der Universität Rostock - für das zweite Fach kann eine eigene Bewerbung und Einschreibung nötig sein. Zum Studium gehört ein Praxisjahr an einer Schule.

