Die Stadt Rostock zahlt Dir ein Begrüßungsgeld von einmalig 150 €, wenn Du zum Studieren oder für eine Ausbildung nach Rostock ziehst. Voraussetzung ist, dass Du Deinen Hauptwohnsitz zum ersten Mal in der Stadt anmeldest. Das Geld gibt es unabhängig vom Fach und ohne Leistungsnachweis – es zählt allein Dein Umzug.
Den Antrag stellst Du bei Deinem zuständigen Ortsamt in Rostock, und zwar direkt bei der erstmaligen Anmeldung Deines Hauptwohnsitzes. Neben dem persönlichen Vorsprechen kannst Du den Antrag auch über den Online-Dienst der Stadt stellen.
Das Begrüßungsgeld ist kein Wettbewerb, sondern ein fester Anspruch: Erfüllst Du die Bedingungen, bekommst Du das Geld. Entscheidend ist nur, dass Du die Frist nach Deinem Umzug einhältst und Deine Unterlagen vollständig vorlegst. Wer neu und zum ersten Mal mit Hauptwohnsitz nach Rostock zieht, kann fest mit der Auszahlung rechnen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.