Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
Musikpädagogik, -didaktik und -methodik werden vertieft, dazu kommt die musikpraktische Arbeit in mehreren Feldern:
- Ästhetische Bildung
- Musikproduktion
- Chor- und Ensembleleitung
- fächerverbindendes Arbeiten
Im Praxissemester entwickelst Du ein eigenes Studienprojekt zu einer schulbezogenen Forschungsfrage, führst es durch und wertest es aus.
Das Praxissemester und der Bereich Deutsch als Zweitsprache gehören verpflichtend zum Studium. Du wählst zwischen mehreren Varianten: Fortsetzung des Fachs für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (mit oder ohne Bachelorarbeit im Fach Musik) sowie Fortsetzung als Fach oder als Schwerpunktfach für das Grundschullehramt. In den HRSGe-Varianten kommen im Fach der Bachelorarbeit 10 LP hinzu. Der Start ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich, die Module sind allerdings auf einen Beginn im Wintersemester abgestimmt.
Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit, dessen Inhalte zum angestrebten Lehramt passen müssen. Ob das der Fall ist, wird im Bewerbungsverfahren geprüft; fehlende Anteile können als Angleichungsstudien auferlegt werden.

