Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.05. - 15.08.
- Bewerbung aus der EU: 15.05. - 15.08.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 15.05. - 15.08.
- Einschreibung: 15.05. - 15.08.
Der Musikanteil verbindet eigenes Musizieren mit Theorie und Vermittlung:
- künstlerische Praxis: Instrumentalspiel, Gesang und Liedbegleitung
- Musiktheorie und Gehörbildung
- Musikwissenschaft
- Musikwerkstatt
- Musikpädagogik und Musikdidaktik, dazu ein fachdidaktisches Praktikum
Musik ist kein eigenständiger Bachelor, sondern ein Teilstudiengang im B.A. Bildungswissenschaften: Du wählst zwei Fächer und studierst dazu verpflichtend den Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft. Die Eignungsprüfung für Musik musst Du bereits vor der Bewerbung bestanden haben; darüber hinaus ist der Teilstudiengang zulassungsfrei. Neben der allgemeinen Hochschulreife wird auch die fachgebundene Hochschulreife „Sozial- oder Gesellschaftswissenschaften" anerkannt. Ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich. Der Abschluss führt nicht zwingend ins Lehramt - wer anschließend einen Lehramts-Master anstrebt (Grundschule, Gemeinschaftsschule oder Sonderpädagogik, Klassen 1 bis 10), muss die Fächerkombination passend dazu wählen.

