Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.05. - 15.07.
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Fachlich geht es um Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen. Die dafür nötigen Grundlagen kommen aus mehreren Fächern:
- Linguistik, Phonetik und Sprechwissenschaft
- Medizin, Psychologie und Pädagogik
- Statistik
- sprachtherapeutische Praxis
Zur Bewerbung gehört ein phoniatrisches Gutachten, das bei Bewerbungsschluss nicht älter als zwölf Monate sein darf und Hörvermögen, Stimme und Artikulation bescheinigt. Aus dem Bachelor musst Du mindestens 24 LP Linguistik sowie 18 LP aus Psychologie, Pädagogik oder sprachtherapeutischen Handlungsfeldern mitbringen, dazu Englischkenntnisse auf B2-Niveau und ein mindestens vierwöchiges Hospitationspraktikum. Fehlen einzelne Leistungen, kann die Zulassung mit Auflagen von bis zu 12 LP erteilt werden, die Du im Studium nachholst. Zugelassen sind Abschlüsse in Sprach-, Kommunikations- oder Kognitionswissenschaft sowie Sprachtherapie; der Start ist nur im Wintersemester möglich.
Deine Karriere
Der Abschluss berechtigt zur sprachtherapeutischen Berufstätigkeit und zur Kassenzulassung in den einschlägigen Indikationsbereichen.

