Bewerbungsfristen
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 15.01. - 01.04.
Du entscheidest Dich bei der Bewerbung für eine der beiden Fachrichtungen: Klavierkammermusik oder Streicherkammermusik. Gearbeitet wird an anspruchsvoller Kammermusikliteratur aller Stilrichtungen, im Ensemble und mit Blick auf:
- Werkanalyse und Textverständnis
- Klangfarben, Intonation und stilgerechtes Spiel
- Aufbau und Erweiterung des Repertoires
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Sololiteratur samt Vomblattspiel und einem Kammermusikteil. Das Kammermusikwerk gibt die Hochschule vier Wochen vor dem Termin bekannt, die Mitspieler stellt sie ebenfalls. Du kannst Dich allein bewerben oder als bereits bestehendes Ensemble - als Duo bis Quartett bei Klavierkammermusik, als Trio oder Quartett bei Streicherkammermusik; feste Ensembles legen nur einen der beiden Prüfungsteile ab. Für die Anmeldung fällt pro Bewerber eine Verwaltungsgebühr von 50 € an, die nicht zurückgezahlt wird.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im jeweiligen Hauptfach, also Klavier oder ein Streichinstrument. Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

