Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.05. - 05.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.05. - 05.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.05. - 05.09.
- Einschreibung: 01.06. - 07.10.
Du studierst zwei Rechtsordnungen parallel - deutsche und polnische - jeweils in den drei klassischen Säulen:
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
Dazu kommt der systematische Vergleich beider Rechtsordnungen und die juristische Fachsprache auf Deutsch und Polnisch.
Der Magister wird gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań getragen. Unterrichtet wird von Beginn an auf Deutsch und Polnisch, an zwei Standorten: in Frankfurt (Oder) und im Collegium Polonicum in Słubice. Du brauchst also Sprachkenntnisse in beiden Sprachen, bevor Du anfängst. Der Studienstart ist nur zum Wintersemester möglich; eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht, für die Einschreibung an der UAM zählt allerdings ausschließlich die allgemeine Hochschulreife - eine fachgebundene reicht dort nicht.
Der Magister lässt sich mit den Studiengängen Bachelor und Master of German and Polish Law kombinieren, ohne dass sich das Pensum verdoppelt. Auf diesem Weg sind drei Abschlüsse erreichbar: der polnische Magister des Rechts (mgr), ein LL.B. und ein LL.M.

