Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01.
Auf der juristischen Grundausbildung - Bürgerliches Recht, Strafrecht, Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht sowie juristische Arbeitsmethoden - baut eine Spezialisierung auf:
- Informationstechnologierecht
- Datenschutzrecht
- Recht des geistigen Eigentums, also Urheber- und Patentrecht
Ab dem dritten Semester werden Teile der Veranstaltungen auf Englisch gehalten.
Der Studienverlauf deckt sich zu etwa 85 % mit dem Studium der Rechtswissenschaften und lässt sich mit dem Staatsexamen kombinieren. Im fünften und sechsten Semester studierst Du verpflichtend im Ausland, an einer der Partneruniversitäten in Rovaniemi, Fukuoka, Szeged, Paris, Wroclaw oder Málaga; dort sammelst Du mindestens 30 LP, darunter zwei Kurse im IT- und IP-Recht, überwiegend auf Englisch. Die Bachelorarbeit fällt zwischen das siebte und achte Semester, zum Abschluss kommen eine Klausur und eine mündliche Prüfung. Anfangen kannst Du nur zum Wintersemester. Die Plätze werden über eine Leistungsrangliste nach Abiturnote und eine Wartezeitrangliste vergeben (10 bis 25 % der Plätze nach Wartezeit); zum Wintersemester 2025/2026 wurden alle Bewerber zugelassen, der letzte veröffentlichte Grenzwert stammt aus dem Wintersemester 2018/19.

