Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 15.09.
- Einschreibung: 01.06. - 15.09.
Fachlich geht es um das Wirtschaftsrecht der EU in seiner ganzen Breite:
- Binnenmarkt- und Wirtschaftsverfassungsrecht: Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Beihilfen- und Vergaberecht
- EU-Außenwirtschaftsrecht und WTO-Recht
- Europäisches Handels-, Gesellschafts-, Privat-, Verbraucher- und Arbeitsrecht
- Europäisches Markenrecht
- Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Für die Bewerbung brauchst Du einen juristischen Hochschulabschluss, der in der Regel 240 ECTS aus acht Semestern umfasst, oder einen Abschluss in einem Fach mit rechtswissenschaftlichen Anteilen. Dazu musst Du Europarechtskenntnisse im Umfang von mindestens 6 ECTS beziehungsweise 4 SWS belegen. Wer weniger als 240 ECTS mitbringt, kann zunächst das Aufbaustudium „Recht der Wirtschaft" absolvieren. Eine Auswahl findet nicht statt, der Start ist nur zum Wintersemester Anfang Oktober möglich.
Im ersten Semester belegst Du vier Basispflichtmodule mit insgesamt 16 SWS, im zweiten Semester wählst Du drei von sechs Wahlpflichtmodulen (6 SWS). Für die Masterarbeit hast Du zwölf Wochen Bearbeitungszeit. Das an die Fakultät angebundene Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union (FIREU) richtet zusätzliche Praxisveranstaltungen aus.

