Der Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von eigener Gesangsausbildung und der Fähigkeit, andere Stimmen zu bilden. Dazu kommen:
- Klavier als Pflichtfach
- Musiktheorie mit Tonsatz, Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre
- Stimmbildung für den Unterricht an Musikschulen, Konservatorien und Musikhochschulen
- Gesang und Chorarbeit im kirchenmusikalischen Bereich, einschließlich der Weiterbildung von Kirchenmusikern
Vor der Zulassung steht eine Eignungsprüfung in drei Teilen: 20 Minuten Vorsingen mit einer Opernarie, zwei Liedern aus verschiedenen Epochen, einer Arie aus Oratorium oder Kantate, einem Titel aus Musical, Jazz, Pop oder Chanson und einem deutschen Sprechtext; 10 Minuten Klavier mit einem Barockstück und Sätzen aus einer klassischen Sonate oder einem Variationswerk; dazu 120 Minuten schriftlich in Allgemeiner Musiklehre, Tonsatz und Gehörbildung. In einem kurzen Kolloquium sprichst Du über Deine Studienwahl und Deine Pläne danach. Die Hochschule kann zusätzlich ein phoniatrisches Gutachten zu Deiner Stimme verlangen.

