Bewerbungsfristen
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 01.02. - 01.04.
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Der gesangliche Kern liegt bei Einzel- und Gruppenunterricht, Korrepetition, Blattsingen, Liedgestaltung und Partienstudium. Dazu kommen:
- Stimmphysiologie und Körperdispositionstraining
- Bewegung und Tanz, Dialoggestaltung, szenische Improvisation
- Italienisch
- Klavier, Gehörbildung, Musiktheorie und Musikvermittlung
Über die Zulassung entscheidet allein die künstlerische Eignungsprüfung: geprüft werden Gesang, Musiktheorie, Blattsingen und Klavierspiel auf Grundstufe. Wer nur einen qualifizierten Sekundarabschluss I hat, wird ebenfalls zugelassen, sofern im künstlerischen Hauptfach mindestens 13 Punkte erreicht und die Prüfung insgesamt bestanden wird. Studienbeginn ist ausschließlich im Wintersemester. Während des Studiums singst Du verpflichtend im Hochschulchor oder einem anderen Vokalensemble mit; am Ende stehen eine Bachelorarbeit und eine künstlerisch-praktische Prüfung.

