Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
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Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Pflichtbestandteil des Studiums und kein Wahlbereich.
Die Lehramtsbefähigung für sonderpädagogische Förderung erwirbst Du mit diesem Master noch nicht - dafür folgt anschließend in der Regel ein weiteres, einjähriges Masterstudium. Ein Praxissemester an einer Schule ist verpflichtend. Der Einstieg ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich, das Lehrangebot ist allerdings auf einen Start im Wintersemester abgestimmt. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht, bei Bewerberüberhang entscheidet das Los.
Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit, dessen Fächer zum angestrebten Lehramt passen. Fehlende fachliche Anteile kannst Du über Angleichungsstudien nachholen, die als Auflage mit der Zulassung verbunden werden.

