Der Steuerteil des Studiums geht vom Verfahrensrecht bis zu den einzelnen Steuerarten:
- Abgabenordnung und steuerliches Verfahrensrecht
- Ertragsteuern mit Überschuss- und Gewinneinkünften, einschließlich der Besteuerung von Personengesellschaften
- Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer
- Bilanzierung nach HGB
- Statistik und Finanzmathematik
- Business Analytics und der Einsatz Künstlicher Intelligenz
Statt über eine Abschlussnote entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung: In einer Eignungsprüfung werden laut Zulassungsordnung Englischkenntnisse und soziale Kompetenzen geprüft, dazu kommen ein Beratungsgespräch und ein Einstufungstest. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife, beginnen kannst Du nur zum Wintersemester im Oktober.
Theorie und Praxis wechseln im Dreimonatsturnus: Sechs Praxisphasen mit insgesamt mindestens 36 Wochen sind Pflicht. Ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule oder ein Praktikum im Ausland sind möglich, aber freiwillig; eine ERASMUS-Förderung ist dafür vorgesehen.

