Falls Du als Student einer Hochschule in Trier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten bist, kannst Du die Soziale Unterstützung des Studierendenwerks Trier in Höhe von einmalig 300 € erhalten. Die Unterstützung wird nur einmal pro Semester gewährt. Du musst nachweisen können, dass Du dazu beiträgst, die finanzielle Notlage zu überwinden. Die Unterstützung kann nicht zur Abdeckung von Studiengebühren verwendet werden.
Reiche das vollständig ausgefüllte Antragsformular beim Studierendenwerk Trier ein.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.