Für Deine Famulatur in einer Arztpraxis in Baden-Württemberg bekommst Du als Medizinstudent 400 € pro Monat, insgesamt bis zu 800 € für maximal zwei Monate. Für das Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) gibt es 810 € monatlich, zusammen höchstens 3.240 €. Das Geld kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Mit ihrem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) will sie Nachwuchs für Arzt- und Psychotherapiepraxen gewinnen, vor allem in Regionen, in denen Praxen fehlen oder bald fehlen werden.
Die KVBW zahlt das Geld an die Praxis, in der Du arbeitest. Diese muss Deinen Anteil sofort an Dich weitergeben. Bei der Famulatur ist der Betrag als Taschengeld gedacht. Im PJ überweist die KVBW monatlich, und die Lehrpraxis bekommt für Deine Betreuung zusätzlich 500 € im Monat.
Auch angehende Psychotherapeuten werden gefördert, wenn sie ein Pflichtpraktikum in einer psychotherapeutischen Praxis machen.
Eine Famulatur ist das Pflichtpraktikum während Deines Medizinstudiums. Gefördert wird sie in einer Kassenpraxis, egal ob beim Hausarzt oder beim Facharzt.
Das Wahltertial ist der Teil des PJ am Ende des Studiums, in dem Du Dein Fach selbst aussuchst. Dafür muss die Praxis als Lehrpraxis anerkannt sein. Verbringst Du diesen Abschnitt in einer Haus- oder Kinderarztpraxis, bekommst Du die Förderung im ganzen Land. Bei einem Facharzt gibt es den gleichen Betrag, aber nur in Gegenden, die die KVBW als unterversorgt einstuft. Welche das sind, zeigt die Förderlandkarte auf der Seite der KVBW.
Als Arzt kannst Du für eine Hospitation in einer Praxis bis zu 2.250 € bekommen. Gründest oder übernimmst Du eine eigene Praxis in einer unterversorgten Region, erhältst Du einen Zuschuss von bis zu 60.000 €, als Psychotherapeut bis zu 30.000 €. Dazu kommen Zuschüsse für Zweigpraxen, die Anstellung von Ärzten, Fortbildungen und ein Mentoring für neu niedergelassene Ärzte mit 4.000 € pro Person.
Die KVBW hat jedes Jahr ein festes Budget. Ist es aufgebraucht, endet die Förderung für dieses Jahr.
Den Antrag stellt die Praxis, in der Du arbeitest, und schickt ihn per E-Mail oder per Post an die KVBW. Sprich die Förderung am besten schon an, wenn Du Dir einen Platz suchst. Machst Du die Famulatur in zwei verschiedenen Praxen, reicht jede einen eigenen Antrag ein.
Bei der Famulatur stellt die Praxis den Antrag direkt nach dem Ende eines Abschnitts, spätestens ein Jahr danach. Fürs PJ muss er vor Beginn des Wahltertials eingehen, frühestens sechs Monate vorher. Rückwirkend zahlt die KVBW nichts. Entscheidend ist der Tag, an dem der vollständige Antrag bei ihr eingeht.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.