Reisekosten

GSHS – Kurzaufenthalte im Ausland für (angehende) Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften

Angaben zum Reisekosten

Höhe
1.000 €
einmalig
Kurzaufenthalte im Ausland für (angehende) Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften
gshs@uni-mainz.de
06131 39 21115

Die Reisekostenbeihilfen der GSHS

Die GSHS vergibt Reisekostenbeihilfen an (angehende) Promovierende. Du kannst pro Jahr bis zu 1.000 € erstattet bekommen. Verpflegungskosten werden nicht finanziert.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an der Uni Mainz.
  2. Studium: Du bist Promovend.
  3. Fach: Du studierst ein Fach der Geistes- und Sozialwissenschaften.
  4. GSHS: Du bist aktives GSHS-Mitglied.

Die Bewerbung

Schicke Deine Unterlagen per E-Mail ein.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Beschreibung des Promotionsprojektes und des geplanten Forschungsaufenthaltes im Ausland
  2. Nennung des geplanten Zeitraums des Aufenthaltes
  3. Stellungnahme des Erstbetreuers zur Relevanz des Auslandsaufenthalts für das Promotionsprojekt
  4. Aufstellung der voraussichtlichen Kosten
  5. eine unterschriebene Erklärung darüber, dass die Kosten, für die Mittel beantragt werden, nicht bereits von einer anderer Stelle übernommen werden
  6. kurzer Abschlussbericht

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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