Sonstige Förderung

Bundesstiftung Mutter und Kind – Finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
Jederzeit
Förderdauer
36 Monate
Finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen
Bundesstiftung Mutter und Kind
030 201 791 30
Besonderheiten Programm: 
Die Bundesstiftung Mutter und Kind bietet finanzielle Unterstützung ausschließlich für schwangere Frauen in Notlagen.

Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) getragen. Sie unterstützt schwangere Frauen, die in einer finanziellen Notlage sind, mit einer Beihilfe für die Zeit der Schwangerschaft, die Geburt sowie die Pflege und Erziehung des Kleinkindes. Das ist kein akademisches Stipendium, sondern eine soziale Hilfe. Bezahlt werden können zum Beispiel die Erstausstattung des Babys, die Betreuung des Kindes, Schwangerschaftskleidung sowie Kosten für die Wohnung und ihre Einrichtung. Höhe und Dauer hängen von Deiner persönlichen Notlage ab und entscheidet die zuständige zentrale Einrichtung der Stiftung in Deinem Bundesland. In den meisten Fällen bekommst Du eine einmalige Zahlung. Wird die Hilfe über einen längeren Zeitraum bewilligt, etwa für die Kinderbetreuung während einer Ausbildung, läuft sie höchstens bis 36 Monate nach der Geburt, also bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Das Geld wird nicht auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG angerechnet und kann nicht gepfändet werden.

Die Auswahlkriterien

  1. Geschlecht: Du bist eine Frau.
  2. Situation: Du bist schwanger und stellst den Antrag noch während der Schwangerschaft. Nach der Geburt ist das nicht mehr möglich.
  3. Wohnsitz: Du wohnst oder lebst dauerhaft in Deutschland.
  4. Bedürftigkeit: Du bist in einer finanziellen Notlage – Dein Einkommen reicht für die Kosten rund um Schwangerschaft und Kind nicht aus, und andere staatliche Leistungen helfen Dir nicht rechtzeitig oder nicht genug. Ein Anspruch auf Sozialleistungen ist keine Bedingung, auch mit geringem Einkommen ohne solchen Anspruch kannst Du gefördert werden. Dein Einkommen wird geprüft, die Grenzen sind je Bundesland unterschiedlich.

Die Bewerbung

Die Bundesstiftung hat keine eigenen Antragsstellen und ist selbst nicht am Verfahren beteiligt. Den Antrag stellst Du in einem persönlichen Gespräch bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in dem Bundesland, in dem Du wohnst. Ein einheitliches Formular gibt es nicht, es wird meist gemeinsam in der Beratungsstelle ausgefüllt. In Ausnahmefällen kann die Beratung auch telefonisch oder online laufen, das ist je nach Bundesland verschieden.

Eine passende Beratungsstelle findest Du über zwei Suchmaschinen: auf familienplanung.de setzt Du vor der Postleitzahlensuche den Filter „Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind“, oder Du nutzt den Beratungsführer der DAJEB auf dajeb.de. Pro Schwangerschaft kannst Du nur einen Antrag stellen, und Du solltest ihn so früh wie möglich stellen. Bis zur Entscheidung dauert es meist einige Wochen, in Einzelfällen zwei bis drei Monate.

40.000 €
für Dein Studium.
Finde Stipendien, die zu Dir passen.
Kostenlos in zwei Klicks.

Bewerbungsunterlagen

  1. Schwangerschaftsattest oder Mutterpass

Mündliche Auswahl

  1. Beratungsgespräch

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

Jetzt mit Erfolg bewerben

Ähnliche Stipendien