Anzahl Stipendienprogramme
1
Auslandsstipendien
Nein
Zielgruppen
Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen, Magister, Promotion

Bundesstiftung Mutter und Kind : Alle Informationen im Überblick

Die Bundesstiftung Mutter und Kind – in der offiziellen Schreibweise mit dem Namenszusatz „Schutz des ungeborenen Lebens“ ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Die Einrichtung wurde 1984 ins Leben gerufen, um werdende und junge Mütter in finanziellen und persönlichen Notlagen zu unterstützen – beispielsweise während des Studiums. Dabei geht es im Kern sowohl um das Wohl der Mutter als auch des Kindes. Zudem sollen durch die Arbeit der Stiftung Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden. Gefördert werden neben einer Grundausstattung für ein Kind auch dessen Betreuung. Jährlich werden über 150.000 Schwangere und Mütter gefördert. Die Bundesstiftung Mutter und Kind zahlt die finanziellen Zuschüsse nicht direkt an die betroffenen Frauen. Stattdessen geht das Geld an ausgewählte Landesstiftungen, die eine Schwangerschaftsberatungsstelle anbieten. Dazu zählen folgende Träger:

  • Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonisches Werk
  • donumvitae
  • Pro Familia
  • Sozialdienst katholischer Frauen

Gut zu wissen: Die gezahlten Förderungen der Stiftung können nicht gepfändet werden – zudem gelten die Zahlungen bei Bezug von Staatlichen Leistungen nicht als Einkommen.

Zu den wichtigsten Förderprogrammen der Bundesstiftung Mutter und Kind gehört die finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Die Förderung muss in jedem Fall während der Schwangerschaft bzw. noch vor der Entbindung beantragt werden. Die Hilfen reichen von der Erstausstattung für das Kind über die Finanzierung der Wohnung bis hin zur Betreuung des Kindes. Die Fördersumme sowie die Förderdauer wird individuell bestimmt und richtet sich nach den persönlichen Umständen – durchschnittlich werden pro Monat 600 € gezahlt. Für eine erfolgreiche Bewerbung solltest Du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland
  • Du befindest Dich nachweislich in einer finanziellen Notlage und eine anderweitige Hilfe ist nicht rechtzeitig möglich oder ausreichend

Laut Satzung der Bundesstiftung liegt eine Notlage vor, wenn die Einkünfte der betroffenen Frau den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken. Wichtig: Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist nicht möglich. Die Förderung muss persönlich in einer Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung beantragt werden.

Modellprojekt Schwangerschaft und Flucht

Ein weiteres Förderprogramm der Bundesstiftung Mutter und Kind ist das Modellprojekt Schwangerschaft und Flucht. Ziel der Förderung ist es, geflüchteten Frauen einen leichten und unbürokratischen Zugang zu Beratung und Unterstützung in Deutschland zu ermöglichen. Dazu wurden die Mitarbeiter in den Schwangerschaftsberatungs-Stellen speziell geschult und zusätzliche Fördermittel vom Bundesministerium für Familie zur Verfügung gestellt.

Umfassendes Informationsangebot

Die Bundestiftung Mutter und Kind fördert Schwangere und Mütter mit einem umfassenden Informationsangebot auf der Internetseite der Stiftung. Dieses reicht von eigenen Publikationen – beispielsweise zu Gefahren durch Alkohol in der Schwangerschaft – bis hin zu Info-Mappen für Ärzte und Hebammen zum Thema „Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen“.

Gründung und Stiftungskapital

Die Bundesstiftung Mutter und Kind wurde Mitte 1984 vom damaligen Familienminister Heiner Geißler gegründet. Noch heute liegt die Geschäftsführung der Stiftung beim Bundesministerium für Familie. Zu Beginn standen pro Jahr 50 Millionen D-Mark bereit, mittlerweile liegt der Jahresetat bei 96 Millionen Euro.

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