Auslandsstipendium

Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg – Förderung eines Schulbesuchs im Ausland

Angaben zum Auslandsstipendium

Deadline
15. September
15. März

Förderung eines Schulbesuchs im Ausland durch die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg fördert Schüler aus Hamburg, die für ein halbes oder ein Jahr eine Schule im Ausland besuchen möchten, sich dies aber finanziell nicht leisten können. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen finanziellen Situation – dabei spielt das gesamte Einkommen aller unterhaltsverpflichteten Personen des Schülers wie auch die Einkünfte des Schülers eine Rolle. Es ist eine Förderung von maximal 6.500 € für einen einjährigen Auslandsaufenthalt möglich.

Die Auswahlkriterien

  1. Wohnort: Dein Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
  2. Schule: Du besuchst eine staatliche oder genehmigte allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft in Hamburg.
  3. Auslandsaufenthalt: Du planst, für ein halbes oder ein Jahr ins Ausland zu gehen und dabei eine Präsenzschule, die mit Deiner Schule in Deutschland vergleichbar ist, zu besuchen.
  4. Begleitung im Ausland: Du wirst bei Deinem Auslandsaufenthalt nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet.
  5. Fortsetzung der Schule: Du wirst, wenn Du wieder aus dem Ausland zurück bist, weiterhin eine Schule in Hamburg besuchen.

Die Bewerbung

Bist Du volljährig, kannst Du den Antrag auf die Förderung selbst stellen, ansonsten müssen Deine Erziehungsberechtigten dies übernehmen. Planst Du einen Auslandsaufenthalt für das gesamte Schuljahr, muss Dein Antrag bis zum 15. März bei Deiner Schule eingehen, möchtest Du nur für das zweite Halbjahr ins Ausland, reicht eine Bewerbung bis zum 15. September.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Vollständig ausgefüllter Vordruck zur Beantragung der finanziellen Förderung
  2. Im Falle einer Buchung über eine Austauschorganisation: Kopie der Vereinbarung inkl. Zahlplan
  3. Im Falle eines privat organisierten Auslandsschulbesuches: Nachweis über entstehenden Mehrkosten (z.B. für Unterkunft)
  4. Nachweis über das durchschnittliche monatliche Netto-Familieneinkommen des Jahres vor dem Auslandsaufenthalt (z.B. Lohnsteuerbescheinigung, Prognose des Steuerberaters, Steuerbescheid, Nachweis über öffentliche Leistungen und Unterhaltszahlungen)
  5. Nachweis, für wie viele weitere Personen Deine Unterhaltsverpflichteten Unterhalt zahlen müssen

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