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Gewährleistung: Garantie & Gesetzliche Gewährleistung im Vergleich

Wer etwas kauft was sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt, kann sich höchstwahrscheinlich auf die gesetzliche Gewährleistung oder die Garantie berufen. Aber wann greift welcher Anspruch und was ist überhaupt der Unterschied? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Wie kann ich leicht meine Gewährleistungsansprüche prüfen?

Wenn Du etwas gekauft hast und der Gegenstand einen Mangel hat oder sogar defekt ist, solltest Du unbedingt prüfen ob das Gewährleistungsrecht besteht. Auf der Plattform klugo.de kannst Du mit wenigen Klicks einfach online herausfinden, ob noch ein Anspruch auf Gewährleistung besteht.

Du musst dafür beispielsweise angeben, wo Du den Gegenstand gekauft hast, wie Du diesen bezahlt hast und was mit der Ware nicht stimmt. Anschließend erhältst Du eine kostenfreie Einschätzung darüber, ob eine Gewährleistung besteht.

Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?

Definition

Die Gewährleistung gehört standartmäßig zu jedem Kaufvertrag dazu. Ein anderer Begriff dafür ist Mängelhaftung. Diese zu geben ist Pflicht des gewerblichen Verkäufers. Es gibt nur ganz selten rechtsgültige Ausnahmen durch einen Haftungsausschluss, der durch entsprechend verfasste Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden muss.

Die Pflicht zu der Mängelhaftung ist einerseits in dem Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, andererseits gibt es auch eine entsprechende Richtlinie zu dem Verbrauchsgüterverkauf von der Europäischen Union.

Die Gewährleistung deckt alle Mängel ab, die ein Produkt schon vor dem Kauf hatte oder zu dem Zeitpunkt ab dem das Produkt bei dem Käufer ist, etwa bei Gütern, die versendet wurden. Dazu zählt ein Mangel an der Beschaffenheit und dem Material von der Ware ebenso, wie ein funktioneller Mangel. Die Gewährleistung laut BGB deckt jedoch nicht ausschließlich Mängel ab, die bereits bei dem Erhalt der Ware existieren, sondern kann auch erst später auftretende Mängel abdecken. Zum Beispiel wenn ein elektrisches Gerät bereits nach kurzer Zeit kaputt geht oder Bauteile von einem Möbelstück nicht halten.

Folgende Ansprüche können sich aus der gesetzlichen Vorgabe zur Mängelhaftung ergeben, es hängt von dem Einzelfall ab, welche dieser Rechte Du in Anspruch nehmen kannst:

  • Eine kostenfreie Reparatur oder Verbesserung der Ware.
  • Eine Reduzierung des Kaufpreises oder eine vollständige Rückzahlung.
  • Ein kostenfreies, neues Ersatzprodukt.
  • Einen Rücktritt von dem Kauf.
  • Eine finanzielle Entschädigung.

Unterschied zur Garantie

Eine Garantie ist nicht wie die Gewährleistung im BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) festgehalten. Sie ist deshalb nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Entscheidung von dem Verkäufer.

Jeder Händler darf also selber entscheiden, ob er eine solche Sicherheit gibt und wie lange diese gilt. Viele Verkäufer von elektronischen Geräten geben standartmäßig einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren an. Wenn bei ordnungsgemäßen Gebrauch in dieser Zeit das Gerät kaputt geht, lässt der Händler es dann reparieren oder tauscht es kostenfrei aus. In der Regel werden von dem Verkäufer aber Verschleißteile wie beispielsweise Akkus von dieser freiwillig eingeräumten Sicherheit ausgeschlossen.

Wie lange dauert die gesetzliche Gewährleistung?

Im BGB wird eine Gewährleistung von 24 Monaten vorgeschrieben. Dies gilt allerdings nur für gewerbsmäßige Händler und für Neuwaren. Diese Frist gilt ab der Lieferung der Ware und darf nicht unterschritten werden.

Falls Du in dem ersten halben Jahr nach dem Kauf einen Mangel feststellst, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel von Dir verursacht wurde. Kann er dies nicht nachweisen tritt die Gewährleistung in Kraft.

Wenn Du den Mangel erst nach Ablauf von sechs Monaten dem Verkäufer mitteilst bist Du in der Pflicht zu beweisen, dass Du den Mangel nicht verursacht hast.

Da es aber in der Regel schwer nachzuweisen ist, dass der erst später auftauchende Mangel auf Grund von schlechter Verarbeitung oder Materialfehler zu Stande gekommen ist, musst Du in so einem Fall oft auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Bei einem teuren Produkt kann es sich eventuell lohnen einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann für Dich mit dem Händler klären, ob die Gewährleistung greift. Einen geeigneten Anwalt kannst Du auf schnell und unkompliziert auf der Plattform klugo.de finden.

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Gewährleistung immer nur gegenüber dem Verkäufer der Ware, nicht jedoch gegenüber dem Hersteller von dem Produkt.

Was für eine Gewährleistung gibt es bei gebrauchter Ware?

Wenn ein gewerbsmäßiger Händler Gebrauchtwaren verkauft, so muss er nur eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten geben.

Falls Du eine gebrauchte Ware von einer Privatperson kaufst, zum Beispiel online über Kleinanzeigen oder über eine Auktion, kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Der Ausschluss muss allerdings in dem beschreibenden Text zu dem angebotenen Produkt stehen.

Falls Du dazu keine Angaben zum Ausschluss findest besteht die Gewährleistung von 12 Monaten auch bei einem privaten Verkäufer. Auch wenn der Ausschluss unter den AGB steht, ist dieser nicht rechtmäßig. Denn AGB, also allgemeine Geschäftsbedingungen, kann es nur bei gewerblichen Verkäufern geben und diese dürfen das Gewährleisten nie ausschließen.

Welche Mängelrechte gibt es?

Bei der Gewährleistung wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten unterschieden: Einmal das Kaufrecht sowie das Werkvertragsrecht.

Kaufrecht

Die Gewährleistung auf das Kaufrecht bezieht sich auf Mängel von einem gekauften Gegenstand. Diese können entweder bereits bei dem Kauf vorhanden gewesen sein oder aber nach dem Kauf auftreten. In diesem Fall muss der Mangel sich aber daraus ergeben, dass dieser von Anfang an in der Beschaffenheit des Gegenstandes angelegt war.

Diese Art von Mangel wird auch als Gefahrenübergang und als im Keim angelegter Mangel bezeichnet.

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht wird bei Mängeln im Baugewerbe, im Handwerksgewerbe oder auch allgemein in der Dienstleistungsbranche angewandt. Falls Du zum Beispiel einen Klempner damit beauftragst, Deinen Waschmaschinenanschluss zu reparieren und innerhalb von 14 Tagen nach der Arbeit von dem Klempner das gleiche Problem mit dem Anschluss wieder auftritt, wurde die Dienstleistung nicht ohne Mangel erbracht.

Wenn Du den Klempner nun noch einmal zu Dir bestellst, damit dieser den Anschluss diesmal korrekt repariert, dann handelt es sich um keinen zweiten Werkvertrag. Stattdessen greift hier die Mängelbeanstandung. Es sei denn der Klempner kann nachweisen, dass der Anschluss der Waschmaschine durch unsachgemäßen Gebrauch Deinerseits kaputtgegangen ist.

Eine Besonderheit des Werkvertragsrechtes ist es, dass Du bei einem Mangel die Möglichkeit hast, diesen selber zu beheben oder einen anderen Dienstleister mit der Mangelbeseitigung beauftragen darfst. An schließend kannst Du von dem Werkunternehmer verlangen, dass dieser die Rechnung für die Mangelbeseitigung übernimmt.

In dem Werkvertragsrecht kann es manchmal schwierig sein, einen Mangel nach Abnahme der Dienstleistung nachträglich zu reklamieren. Falls Du zum Beispiel ein Haus bauen lassen hast und dieses nach der Fertigstellung abgenommen hast und erst im Nachhinein einen Mangel feststellst, weigern sich Bauunternehmen oft diesen zu beheben. Es besteht aber eine Pflicht zu einer Übergabe ohne Sachmängeln! Du solltest in einem solchen Streitfall also unbedingt einen Anwalt zur Hilfe holen. Wir empfehlen Dir die Plattform klugo.de um einen kompetenten Rechtsbeistand zu finden.

Werkvertragsrecht bei medizinisch-technischen Leistungen

Ein Sonderfall des Werkvertragsrechtes stellen Leistungen in der technischen Medizin dar. Hier greift die Gewährleistung - wie bei dem Kaufrecht- 24 Monate lang. Wenn Du also zum Beispiel eine Zahnschiene gekauft hast und sich innerhalb von zwei Jahren ein Mangel herausstellt, kannst Du Ansprüche geltend machen.

Auch hier bestehen diese allerdings nur gegenüber dem Zahnarzt von dem Du die Schiene erhalten hast, nicht jedoch gegenüber dem Zahntechniker der die Schiene hergestellt hat. Dabei kann der Zahnarzt aus der Option wählen, Deine Zahnschiene ausbessern zu lassen oder Dir eine komplett neue Zahnschiene anfertigen zu lassen.

Mängelbürgschaft

Eine Mängelbürgschaft wird auch Gewährleistungsbürgschaft genannt und ist eine Absicherung für Mängel im Fall einer Insolvenz. Falls Du also ein Bauunternehmen beauftragt hast, ein Mangel auftritt und das Unternehmen aber insolvent gegangen ist, greift die Mängelbürgschaft.

Wenn eine Mängelbürgschaft besteht, wird diese in der Regel von Versicherungen oder von Kreditinstituten übernommen.

In jedem Bauvertrag muss festgehalten werden, welcher Anspruch gegenüber den einzelnen Handwerksfirmen besteht, die Baufirma kann beispielsweise in den Vertrag schreiben, das einzelne Gewerke Deine Vertragspartner sind und im Fall eines Mangels dann die Fliesenlegerfirma für die Gewährleistung sorgen muss und nicht die Baufirma.

Wenn Du Dir unsicher bist, wer im Fall einer Insolvenz die Mängelhaftung übernimmt und wenn Du Dich für einen solchen Fall absichern willst, solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Baurecht oder einem Fachanwalt für Vertragsrecht beraten lassen.

FAQs

Wie lange hat man Garantie auf Elektrogeräte?

Die Garantie auf Elektrogeräte dauert 24 Monate lang, wenn es sich um Neuware handelt und diese einen Schaden oder einen Mangel aufweist, der im Ansatz bereits ab dem Kauftag an bestanden hat. Es handelt sich dabei um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist.

Wie lange ist die Garantie auf ein Handy?

Die gesetzliche Garantie auf ein Handy hat eine Dauer von 24 Monaten, wenn es sich um einen Sachmangel an einer Neuware handelt.