Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld (ehem. Hartz IV) für Studenten? Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Es im Studium zu beziehen, ist im Regelfall nicht möglich, weil Du stattdessen Anspruch auf BAföG hast.
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Es gibt einige Ausnahmen, um im Studium Bürgergeld zu bekommen:
- Du studierst offiziell in Teilzeit
- Du wohnst bei Deinen Eltern und musst einen Teil der Miete übernehmen
- Du unterbrichst Dein Studium (Urlaubssemester)
- Du bist alleinerziehend
- Du bist schwanger
- Auf Dich trifft einer der Härtefälle zu (Bürgergeld als Darlehen)
- In Bedarfsgemeinschaften, in denen mehrere Leute Sozialleistungen beziehen, wird Bürgergeld meistens mit BAföG als Einkommen verrechnet.
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Kein Bürgergeld: Der Student hat in der Regel das BAföG
Eines in aller Deutlichkeit vorweg: In der Regel hast Du als Student keinen Anspruch, Bürgergeld zu bekommen. Für das Studium ist in erster Linie das BAföG als Sozialleistung vorgesehen. Damit will der Staat Dich dabei unterstützen, während des Studiums die Kosten für Deinen Lebensunterhalt und Deine Unterkunft zu bestreiten. Sobald Du studierst, hast Du automatisch das Recht, einen Antrag auf BAföG zu stellen. Im Sozialgesetzbuch steht:
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2 und 3, § 62 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Dritten Buches bemisst.
Konkret bedeutet das: Wenn Du in Vollzeit an einer Universität oder Fachhochschule studierst, bist Du „dem Grunde nach” förderungsfähig. Entscheidend ist dabei die grundsätzliche Voraussetzung und nicht die persönliche. Deshalb kannst Du auch dann als Student kein Bürgergeld beziehen, wenn Du die persönlichen Antragsvoraussetzungen für BAföG nicht erfüllst. Dieser Ausschluss greift also schon, wenn Deine Ausbildung „dem Grunde nach” förderungsfähig ist, unabhängig davon, ob tatsächlich BAföG gezahlt wird. Du bekommst daher auch dann kein Bürgergeld, wenn Du Dein (gefördertes) Erststudium abgebrochen und ein neues begonnen hast oder Leistungsnachweise zu spät vorgelegt hast. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es allein auf die abstrakte Förderungsfähigkeit der konkreten Ausbildung an, einzelne Versagensgründe im Rahmen der Ausbildungsförderung bleiben außer Betracht. Umgekehrt gilt: Scheidet ein BAföG-Anspruch von vornherein aus, weil Deine Ausbildung gar nicht „dem Grunde nach” förderungsfähig ist, kann ein Bürgergeld-Anspruch bestehen. Das Gerücht, dass es Bürgergeld für Studenten ohne BAföG-Anspruch gibt, hält sich weiterhin hartnäckig, ist aber meistens falsch. Diese Kombination ist beinahe unmöglich, Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Es gibt einige wenige Sonderfälle, in denen ein Student Bürgergeld beziehen kann und wir erklären Dir, welche das sind.
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Was ist Hartz IV/Bürgergeld eigentlich genau?
Was umgangssprachlich Hartz IV, von 2023 bis Juni 2026 Bürgergeld und seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld genannt wird, ist eine Sozialleistung, die aus dem Hartz-Konzept hervorgeht und die frühere Arbeitslosenhilfe sowie Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammenfasst. Das Grundsicherungsgeld stellt also die Grundsicherung des Staates für erwerbsfähige Bürger dar.
Zur Unterscheidung:
Arbeitslosengeld I
Wer nach einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos wird, hat Anspruch darauf, bis zu ein Jahr (bei älteren Arbeitslosen bis zu zwei Jahre) Arbeitslosengeld I zu erhalten. Achtung: Wer selbst kündigt, erhält zunächst eine Sperre! Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem letzten Einkommen und ist mit diversen Auflagen verbunden.
Zuständig für das ALG I ist die Agentur für Arbeit.
Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld)
Grundsicherungsgeld (vor 2023 Hartz IV, bis Juni 2026 Bürgergeld) kann jeder erwerbsfähige Bundesbürger ab dem 15. Lebensjahr beantragen. Das Grundsicherungsgeld ist eine unbefristete Sozialleistung.
Zuständig für das Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter.
Sozialhilfe (für Erwerbsunfähige)
Die Sozialhilfe ist die Grundsicherung für alle erwerbsunfähigen Bürger. Wer gar nicht dazu in der Lage ist, zu arbeiten, bezieht nicht Grundsicherungsgeld, sondern Sozialhilfe.
Zuständig für die Sozialhilfe ist das Sozialamt.
Sozialgeld
Sozialgeld kommt nur für Erwerbsunfähige in einer Bedarfsgemeinschaft in Frage. Das sind allen voran Kinder bis 14 Jahre, die in einem Haushalt mit Bürgergeld-Empfängern leben. So soll vermieden werden, dass Bedarfsgemeinschaften von zwei unterschiedlichen Behörden betreut werden, nämlich Jobcenter und Sozialamt.
Ausnahmen, in denen Du als Student Bürgergeld beantragen kannst
Zu jeder Regel gibt es Ausnahmen, auch wenn es um den Bürgergeld-Anspruch von Studenten geht. Denn hier gibt es einige Sonderfälle, in denen Du Anrecht auf Grundsicherung hast, obwohl Du eigentlich noch studierst.
Bürgergeld für Studenten im Teilzeitstudium
Einen Anspruch auf Bürgergeld als Student hast Du beispielsweise, wenn Dein Studium offiziell ein Teilzeitstudium ist. Das Studium in Teilzeit ist nämlich so angelegt, dass Du berufsbegleitend studierst oder neben der Betreuung von Kindern oder Kranken. Aufgrund dieser Eigenschaft, nämlich, dass das Studium nicht Deine „Hauptbeschäftigung” ist, kann das Teilzeitstudium nicht mit BAföG gefördert werden. Deshalb kannst Du in diesem Fall auch als Student Bürgergeld beantragen, solange alle weiteren Bedingungen erfüllt werden. Beachte: Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und entsprechende Angebote der Arbeitsvermittlung annehmen. Auch das reguläre Arbeitslosengeld I ist als Student im Teilzeitstudium in diesem Sinne nicht ausgeschlossen.
Promotion
Dein Studium ist schon abgeschlossen und den akademischen Grad hast Du in der Tasche, und nun strebst Du den Doktortitel an. In diesem Fall giltst Du nicht mehr als Student und deshalb kannst Du Bürgergeld beantragen. Promotionsstudiengänge sind grundsätzlich nicht BAföG-förderungsfähig, da sie in der Regel nicht zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen und daher nicht vom BAföG abgedeckt werden.
Blast from the Past: Bis in die frühen 90er-Jahre gab es die sogenannte einzügige Promotion. Hier war der Doktortitel der angestrebte Abschluss, ohne vorher andere Examen abgelegt zu haben. Gäbe es diese Studienform heute noch, hättest Du damit keinen Anspruch auf Bürgergeld, da die Promotion in diesem Fall der erste Berufsabschluss wäre.
Unterbrechung des Studiums
Theoretisch kann es passieren, dass Du im laufenden Studium eine Zwangspause einlegen und Urlaubssemester beantragen musst, beispielsweise wenn Du erkrankst und deshalb für einen längeren Zeitraum Dein Studium einfach nicht fortsetzen kannst. Nach drei Monaten verlierst Du dann automatisch den Anspruch auf BAföG, „gewinnst” aber dafür die Möglichkeit, auch als „Student” Bürgergeld zu beantragen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. März 2012 (Az. B 4 AS 102/11 R) ist die Beurlaubung nicht reine Formsache, sondern muss die Lebensrealität tatsächlich widerspiegeln. Das heißt: Der beurlaubte Student darf sich auch nicht mehr auf sein Studium konzentrieren, was Prüfungsvorbereitung und den vereinzelten Besuch von Lehrveranstaltungen einschließt. Entscheidend ist nicht die formale Immatrikulation, sondern ob das Studium tatsächlich ruht. Für den Bürgergeld-Anspruch als Student spielt es dabei keine Rolle, ob das Studium nach dem Urlaubssemester wiederaufgenommen oder abgebrochen wird.
Pause zwischen Bachelor und Master
Auch wenn zwischen Bachelor-Abschluss und Master eine Pause entsteht, kann es sinnvoll sein, sich arbeitslos zu melden. Denn: Hast Du während des Studiums mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, kannst Du als Student Arbeitslosengeld beantragen. Alle anderen haben immerhin Anspruch auf Bürgergeld. Allerdings musst Du bei der Beantragung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt, wenn Dein Vermittler im Jobcenter bzw. in der Agentur für Arbeit eine Beschäftigung für Dich findet, kannst Du sie nicht einfach ablehnen. Durch die zeitliche Beschränkung bis zum Start des Masterstudiums wird Dein Vermittler voraussichtlich nur nach befristeten Tätigkeiten schauen. Dadurch könnte also sogar ein interessanter Übergangsjob zustande kommen. Wo wir bei unserer Empfehlung für diesen Fall sind: Versuche zunächst, Dir ein bezahltes Praktikum oder einen befristeten Job zu organisieren, um Deinen Lebenslauf aufzupolieren. Das Bürgergeld solltest Du nur im Notfall beanspruchen.
Du wohnst bei Deinen Eltern und musst einen Teil der Miete übernehmen
Wenn Du während Deines Studiums bei Deinen Eltern bzw. einem Elternteil wohnst und diese auch Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen, musst Du eventuell einen Anteil der Miete übernehmen. Liegt Dein Mietkostenanteil über dem pauschalen Wohnkostenanteil nach dem BAföG (2026/27 aktuell 380 €), kannst Du die Differenz erstattet bekommen. Dies erfolgt nach dem SGB II.
Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen
In einigen Fällen lässt sich nicht davon sprechen, dass man als Student Bürgergeld bezieht, allerdings bekommt man in besonderen Lebenssituationen zusätzliche Sozialleistungen in Form eines sogenannten Mehrbedarfs. Diese Leistungen gibt es auch dann, wenn man normalerweise BAföG bezieht. Folgende Sonderfälle kommen für einen Antrag auf Mehrbedarf beim örtlichen Jobcenter in Frage:
- Schwangerschaft
- Alleinerziehendes Elternteil
- Krankheiten mit dem Bedarf nach besonderer Ernährung
Bürgergeld-Leistung für Studentinnen in Schwangerschaft
Wenn Du während des Studiums schwanger wirst, solltest Du Dich über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gut informieren. Ab der 13. Schwangerschaftswoche kannst Du, auch ohne normalerweise Bürgergeld zu beziehen, beispielsweise einen Mehrbedarf geltend machen. Der beträgt momentan 17 % vom Regelsatz und wird nicht automatisch zugesprochen, sondern muss selbst beantragt werden.
Zusätzlich zum Mehrbedarf kannst Du einmalige Leistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragen. Dazu zählt eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung, die je nach Jobcenter unterschiedlich hoch ausfällt und beim Jobcenter Düsseldorf derzeit 226 € beträgt. Außerdem gibt es eine Neugeborenen-Erstausstattung, die beim Jobcenter Düsseldorf mit 639 € angesetzt ist. Die genauen Beträge sind nicht bundeseinheitlich, sondern hängen vom jeweiligen Jobcenter ab. Diese Einmalleistungen kannst Du als Ausnahme auch dann bekommen, wenn Du „dem Grunde nach” BAföG-berechtigt bist.
BAföG und Schwangerschaft
Hier ist die Sachlage zugegebenermaßen etwas kompliziert. Wenn Du bisher BAföG bekommen hast und Dein Studium abgesehen von einer kurzen Unterbrechung vor und nach der Geburt auch fortführst, ändert sich erstmal nichts an Deinem BAföG-Anspruch.
Solltest Du Dich entscheiden, das Studium zu pausieren, sieht die Sache anders aus. Wer länger als drei Monate aussetzt, verliert für die Urlaubssemester den BAföG-Anspruch, schließlich soll damit explizit eine Ausbildungssituation gefördert werden. In der Zwischenzeit kannst Du Grundsicherungsgeld beantragen. Seit Juli 2026 gilt eine Arbeit allerdings schon als zumutbar, sobald Dein Kind 14 Monate alt und die Betreuung gesichert ist (vorher erst ab dem dritten Lebensjahr). Das Sozialgericht Dresden hatte zur alten Regel am 4. April 2013 bestätigt, dass die Eltern frei wählen dürfen, ob sie ihre Kinder bis zu dem Zeitpunkt selber betreuen wollen, ohne dafür auf Sozialleistungen verzichten zu müssen.
Wenn Du das Studium später fortführst, steht Dir statt dem Grundsicherungsgeld dann wieder BAföG zu. Du musst Dich gegebenenfalls um eine Verlängerung kümmern, da die geforderte Einhaltung der Regelstudienzeit durch die Elternzeit quasi unmöglich ist.
Anspruch auf einmalige Baby-Erstausstattung
Zusätzlich zum Mehrbedarf, der ja Dich selbst betrifft, bekommst Du einen Zuschuss zur Erstausstattung für Dein Kind, schließlich soll das Baby von der Geburt an alles Nötige zur Verfügung haben. Das beinhaltet Möbel wie ein Kinderbett und eine Wickelkommode und kann sich auch auf die erste Babykleidung erstrecken. Dabei ist nicht detailgenau vorgeschrieben, welche Teile Du genau erstattet bekommst, diese Entscheidung trifft jede Kommune selbst. Auch diesen Zuschuss musst Du selbst beantragen.
Alleinerziehend
Für alleinerziehende Studenten gilt grundsätzlich das Gleiche wie für alle anderen studierenden Eltern auch. Es besteht hier ebenso die Möglichkeit, Mehrbedarf im Umfang von 12 bis 60 % des Regelsatzes dafür zu beantragen, dass Du Dich alleine um Dein Kind kümmerst. Außerdem kannst Du, wenn der andere Elternteil gar nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Krankheiten mit besonderer Ernährung
Die letzte Kategorie mit möglichem Mehrbedarf hat nichts mit Kindern zu tun, sondern dreht sich um Deine Gesundheit. Bei einigen schwerwiegenden Erkrankungen, die eine spezielle Ernährungsweise mit erhöhtem Kostenaufwand erfordern, kannst Du einen Zuschuss bekommen. Die Liste der anerkannten Krankheiten ist sehr kurz (dazu gehören unter anderem Nierenversagen und Glutenunverträglichkeit) und Betroffene müssen alles mit einem detaillierten Attest nachweisen.
Außergewöhnliche Härtefälle: Bürgergeld auf Darlehensbasis
In einigen Situationen hast Du zwar keinen direkten Anspruch auf Bürgergeld, kannst aber trotzdem finanzielle Unterstützung bekommen, die so ähnlich ist. Bei diesen sogenannten außergewöhnlichen Härtefällen werden der Bürgergeld-Regelsatz und die Kosten von Sozialversicherungen und Miete bezahlt. Allerdings handelt es sich dabei bis auf ganz wenige Ausnahmen erstens um ein Darlehen, das Du später zurückzahlen musst, und zweitens müssen auch hier bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Auf den Mehrbedarf hat diese Regelung keinen Einfluss.
Als außergewöhnliche Härtefälle zählen Situationen wie:
- Am Anfang Deines Studiums wird das BAföG zu spät gezahlt und Dein Lebensunterhalt ist somit nicht gesichert.
- Du bereitest Dich aufs Examen vor, aber das Studium gilt als abgeschlossen, weshalb Dein BAföG-Anspruch erloschen ist. Ein erfolgreiches Bestehen ist unwahrscheinlich, wenn Du neben dem Lernen noch zur Sicherung Deines Lebensunterhalts arbeiten musst.
- Erst spät in Deinem Studium stellt sich heraus, dass Du aus gesundheitlichen Gründen im angestrebten Fachgebiet nicht arbeiten kannst (hier ist allerdings wahrscheinlich, dass Dir grundsätzlich auch weiterhin BAföG zusteht).
- Es besteht die Gefahr, dass Du langfristig arbeitslos wirst, wenn Du Dein Studium abbrichst, für das Du aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung schon länger als die Regelstudienzeit brauchst und deshalb nicht mehr BAföG-berechtigt bist.
- Du kümmerst Dich neben dem Studium um ein Kind oder jemanden, der pflegebedürftig ist, weshalb Du keinen zusätzlichen Job annehmen kannst, um über die Runden zu kommen.
Achtung: Meistens handelt es sich in dieser Kategorie um Einzelfallentscheidungen, die nicht alle über einen Kamm geschert werden können. Die genannten Beispiele sind vereinfacht und hängen tatsächlich von vielen einzelnen Faktoren ab. Deshalb gilt: Du musst selbst aktiv werden und Dich bei den zuständigen Ämtern erkundigen. Auch Vereine zur Sozialberatung können Dir mitunter weiterhelfen.
Student mit Kind? Bürgergeld-Anspruch der Kinder geltend machen!
Auch wenn Du selbst während des Studiums sehr wahrscheinlich keine Bürgergeld-Leistungen bekommst, sieht es für Dein Kind womöglich anders aus. Unter bestimmten Umständen kannst Du hier mit zusätzlichem Geld rechnen. Leider ist das jetzige System nicht so ausgerichtet, dass Ihr als Familie automatisch den größtmöglichen Betrag bekommt, der Euch theoretisch zusteht. Du solltest Dich also umfassend informieren, Deine Lebenssituation aufschlüsseln und dann berechnen, welches Modell Euch am meisten Geld bringt. Im Klartext: Es macht nicht unbedingt Sinn, alle Zuschüsse zu beantragen, sondern die Kombination zu wählen (oder es zumindest zu versuchen), die Dir nach Abzügen und Verrechnungen am meisten übrig lässt.
Bürgergeld steht Deinem Kind zu, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist, also wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Das gilt unabhängig davon, ob Du selbst BAföG beziehst oder nur „im Grunde” dazu berechtigt bist.
Vorrangige Leistungen
Du hast hier nicht komplett freies Spiel. Unter Umständen gilt das Prinzip der vorrangigen Leistungen. Das bedeutet, dass Du erst bestimmte Möglichkeiten ausprobieren musst, bevor Du andere in Anspruch nehmen kannst. Das Beziehen von Wohngeld etwa ist dem Bürgergeld für Dein Kind vorrangig. Das Gleiche gilt fürs Sozialgeld, das es nur gibt, wenn der Kinderzuschlag nicht zur Anwendung kommt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter, der Dir entweder selbst weiterhelfen kann oder Dir sagt, für welche Anträge Du Dich an welches Amt richten musst.
Förderung in Form von Mietzuschuss oder Wohngeld
Auch bei diesem Thema kommt wieder der Umstand zum Tragen, ob Du „dem Grunde nach” Anspruch auf BAföG hast. Denn wir haben ja schon gelernt: Wenn das der Fall ist, gibt es eigentlich keine Extraleistungen. Sobald Du aber mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, der grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG hat (z. B. Deinem Kind oder einem nicht studierenden Partner), könnt Ihr gemeinsam Wohngeld beantragen, auch wenn Du selber BAföG-berechtigt bist.
Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du kein Wohngeld bekommen. Einen eigenen Mietzuschuss für BAföG-Bezieher gibt es seit August 2016 auch nicht mehr. Stattdessen kannst Du beim Jobcenter ergänzend Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) beantragen, wenn Dein BAföG nicht für Deinen Bedarf reicht. Das geht, wenn Du BAföG bekommst, wenn Du es nur wegen des Einkommens Deiner Eltern nicht bekommst oder wenn über Deinen BAföG-Antrag noch nicht entschieden ist. Zu Deinem Bedarf zählt auch Dein Anteil an der Miete. Dein BAföG und Dein Kindergeld werden angerechnet. Bist Du unter 25 und bekommen Deine Eltern selbst Grundsicherungsgeld, gehörst Du zu ihrer Bedarfsgemeinschaft und das Jobcenter rechnet für Euch gemeinsam.
Bürgergeld-Leistung: Kostenübernahme der Wohnungserstausstattung gilt nicht für Studis
Obwohl Studenten in unterschiedlichen Situationen einen Mehrbedarf melden und einen finanziellen Zuschuss erwarten können, fällt diese Möglichkeit bei der Erstausstattung einer neuen Wohnung weg. Im Gegensatz zu regulären Bürgergeld-Empfängern haben Studenten normalerweise die Alternative, im Studentenwohnheim oder einem anderen möblierten Zimmer unterzukommen. Entscheidest Du Dich für eine eigene Wohnung oder ein unmöbliertes WG-Zimmer, kannst Du also nicht darauf zählen, zusätzliches Geld für Möbel zu erhalten.
Bürgergeld und Studenten in Bedarfsgemeinschaften
Studenten leben allein, in Studentenwohnheimen, bei ihren Eltern, in WGs, mit ihren Partnern und vielleicht sogar Kindern zusammen oder, oder, oder. Diese Lebensumstände beeinflussen dabei die jeweilige Art und Höhe der finanziellen Unterstützung vom Staat. Eine wichtige Unterscheidung ist dabei die zwischen Haushaltsgemeinschaften und Bedarfsgemeinschaften.
Wozu zählt eine Studi-WG?
Eine Haushaltsgemeinschaft besteht dann, wenn man sich zwar eine Wohnung oder ein Haus teilt, aber sonst getrennte Leben führt, also jeder für sich einkauft, kocht, wäscht und schläft. In diese Kategorie zählt also auch die klassische Studi-WG, und dabei ist es egal, ob es sich um eine reine Zweck-WG handelt, in der die Mitbewohner kein Wort miteinander wechseln, oder um gute Freunde, die jeden Sonntag zusammen kochen. Allerdings kommt es immer mal wieder vor, dass auch Wohngemeinschaften als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, vor allem, wenn sie über einen längeren Zeitraum bestehen. Hiergegen kannst und solltest Du Widerspruch einlegen!
Definition Bedarfsgemeinschaft: in guten wie in schlechten Zeiten
Eine Bedarfsgemeinschaft zeichnet sich nämlich vor allem dadurch aus, dass davon ausgegangen wird, dass ihre Mitglieder auch in finanziellen Notlagen füreinander aufkommen, wie es in Ehen oder festen Beziehungen der Fall ist. Die Einkommen, und damit auch die Sozialleistungen, der einzelnen Personen werden also zusammengenommen und miteinander verrechnet.
Auch hier kommt eine Sonderregelung zur Anwendung: Wenn Du unter 25 bist und noch bei Deinen Eltern wohnst, die Sozialleistungen beziehen, dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Bestreitest Du Dein Einkommen allerdings selbstständig, durch einen Job oder durch BAföG, dann zählst Du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Du wirst dann nicht mehr in die Bedürfnisermittlung Deiner Familie eingerechnet. Umgekehrt entsteht den anderen Mitgliedern kein „Nachteil” durch eine Anrechnung Deines Einkommens. Wenn Du Dein Gehalt nicht gerade in Form von Goldbarren nach Hause schleppst, wird nicht von Dir erwartet, dass Du Deine Familie finanziell unterstützt.
Sozialleistungen verweigert - und jetzt?
Abschließend ist festzuhalten, dass Sozialleistungen im Einzelnen eben von Menschen bewilligt oder abgelehnt werden. Manchmal müssen dabei mehrere komplexe Gesetze in einer gewissen Weise interpretiert werden und dementsprechend passieren dabei manchmal Fehler. Bei einem Thema wie diesem, wo viele Konzepte wie BAföG, Bürgergeld und Wohngeld zusammentreffen und das von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, ist die Berechnung besonders schwierig. Deshalb können wir Dir keine Garantie geben, dass die geschilderten Fälle und Beispiele auch auf Dich zutreffen werden. Du solltest Dich auf jeden Fall an die zuständigen Ämter wenden, um zu erfahren, welche Anträge Du wo stellen kannst. Wenn es zu Problemen oder Ablehnungen kommt, sprich zuerst mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Kann er Dir die Berechnung nicht nachvollziehbar erklären, kannst Du eine Beratungsstelle aufsuchen. Viele gemeinnützige Gruppen oder Vereine kennen sich beim Thema Sozialleistungen gut aus und können Dir dabei helfen, Widerspruch einzulegen oder im Notfall sogar vor Gericht zu ziehen.
Alternativen zu Bürgergeld als Student:
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- Studium finanzieren: So kommst Du leicht zu Geld als Student
- Studienkredite: Wo Du schnell einen günstigen Kredit bekommst
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