Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: ab 01.06.
- Bewerbung aus der EU: bis 30.09. (hochschulweite Frist)
- Einschreibung: bis 30.09.
Sommersemester
- Bewerbung: ab 01.12.
- Bewerbung aus der EU: bis 31.03. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01. (hochschulweite Frist)
- Einschreibung: bis 31.03.
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Fachlich geht es um Pädagogik bei Hörbehinderung, ergänzt um medizinische und heilpädagogische Grundlagen sowie Forschungsmethoden. Konkret beschäftigst Du Dich mit:
- Grundlagen der Hörbehindertenpädagogik I und II
- Didaktik und Förderung in der Hörbehindertenpädagogik
- Lernstands- und Entwicklungsdiagnostik
- beeinträchtigungsspezifischen Formen der Kommunikation
- Frühförderung hörbehinderter Kinder und Beratung der Eltern
Hören und Kommunikation lässt sich nur als zweiter Förderschwerpunkt studieren - Du kombinierst ihn also mit einem ersten Förderschwerpunkt bzw. einem weiteren Fach. Für diesen Teilstudiengang selbst gibt es kein Auswahlverfahren: Wer sich in der Anmeldephase über KLIPS 2.0 einträgt, bekommt direkt ein Zulassungsangebot. Ob Du einen Platz erhältst, hängt damit vor allem davon ab, ob Deine zweite Wahl zulassungsbeschränkt ist. Der Start ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich.
Im Bachelor absolvierst Du zwei Praxisphasen, das Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie das Berufsfeldpraktikum. Kenntnisse in zwei Fremdsprachen brauchst Du nicht für das Studium, wohl aber später für den Vorbereitungsdienst.

