Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.05. - 15.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.05. - 15.09.
- Einschreibung: 01.05. - 15.09.
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Es geht darum, Gesundheitsförderung dort zu planen, umzusetzen und zu bewerten, wo Menschen ihren Alltag verbringen - in der Kommune, im Betrieb oder in Bildungseinrichtungen. Über zwei Semester entwickelst Du ein eigenes Projekt in einer konkreten Lebenswelt und setzt es um, auf Wunsch angebunden an ein laufendes Forschungsprojekt.
- Projektplanung, Umsetzung und Evaluation in Lebenswelten
- qualitative und quantitative Forschungsmethoden
- Evaluation und Evidenzbasierung
- Schwerpunkt im 3. Semester auf Kommune, Betrieb oder Bildungseinrichtungen, dazu ein Wahlbereich
Vorausgesetzt wird ein Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS, darin mindestens 9 ECTS in gesundheitswissenschaftlichen und 9 ECTS in methodischen Modulen. Steckst Du noch im Bachelor, kannst Du Dich bereits mit 150 ECTS bewerben. Ein bis zwei Semester im Ausland sind möglich, als Studium oder Praktikum, und passen zeitlich am besten in das 2. oder 3. Semester. Die Lehre folgt dem Heidelberger Modell der Bewegten Hochschullehre, zu dem etwa Bewegungspausen und Diskussionsspaziergänge gehören. Zum Wintersemester 2026/2027 tritt der Studiengang an die Stelle des Masters Kommunale Gesundheitsförderung.

