Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
Noch keine Bewertungen
Das Studium setzt sich aus drei Fächern zusammen, wobei Du Emotionale und Soziale Entwicklung als sonderpädagogische Fachrichtung wählst. Die Zulassungsbeschränkung greift nur bei der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung. Ausgewählt wird über Auswahlpunkte, die die Hochschule nach einem in einer eigenen Satzung festgelegten Bewertungsmaßstab berechnet; haben zwei Bewerber gleich viele Punkte, entscheiden nacheinander die Note der Hochschulzugangsberechtigung, ein abgeleisteter Dienst und die Losnummer. Neben dem Hauptverfahren gibt es Quoten für Wartezeit - zuletzt genügte ein Wartesemester - und für das Zweitstudium sowie ein Losverfahren für frei gebliebene Plätze. Anfangen kannst Du im Winter- und im Sommersemester.

