Bewerbungsfristen
- Einschreibung: jederzeit möglich
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Über den Studienplatz entscheidet nicht die Hochschule, sondern der Duale Partner: Du bewirbst Dich direkt bei einem Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung, und erst der unterschriebene Studien- und Ausbildungsvertrag führt zur Immatrikulation. Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab, wobei ein eigener Rahmenpraxisplan für die Sozialen Dienste in der Justiz festlegt, welche Inhalte die Praxisabschnitte abdecken. Neben dem Vertrag brauchst Du die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; mit Fachhochschulreife oder einer beruflichen Qualifikation kommst Du nur über einen zusätzlichen Eignungsnachweis hinein. Der Start ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.

