Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
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Inhaltlich arbeitest Du an Behinderung und Benachteiligung, am Abbau von Barrieren und an Bedingungen für selbstbestimmte Teilhabe. Dazu kommen die Didaktik des gewählten Förderschwerpunkts und aktuelle Forschungsfragen. Ein Aufbaumodul liegt quer zu den Förderschwerpunkten und verbindet beide Bereiche.
Du studierst zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte. Geistige Entwicklung ist dabei nur als zweiter Schwerpunkt möglich; der erste muss Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung sein. Auf Geistige Entwicklung entfallen 18 Leistungspunkte. Welche Kombination Du im Master studierst, ergibt sich aus Deiner Wahl im Bachelor - eine Neuentscheidung ist nicht vorgesehen. Der Start ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich, und Du kannst Dich bereits vor dem Bachelorabschluss bewerben.
Ein Praxissemester ist verpflichtender Teil des Studiums.

