Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: ab 01.06.
- Einschreibung: bis 30.09.
Sommersemester
- Bewerbung: ab 01.12.
- Einschreibung: bis 31.03.
Der Förderschwerpunkt verbindet sprachwissenschaftliche und medizinisch-therapeutische Zugänge:
- linguistische und sprachpathologische Grundlagen der Sprachbehindertenpädagogik
- Pädagogik, Didaktik und Therapie bei Sprach- und Kommunikationsstörungen
- Spracherwerbsstörungen im Unterricht und in der Therapie
- Grundlagen der Heilpädagogik, Medizin und Forschungsmethoden
Sprache lässt sich nur als zweiter Förderschwerpunkt studieren; als ersten wählst Du entweder Emotionale und soziale Entwicklung oder Lernen. Der Zugang ist beschränkt, ausgewählt wird nach der Abiturdurchschnittsnote, wobei bis zu sechs Wartezeitsemester mit einbezogen werden - für das Wintersemester 2022/23 hat die Universität für diesen Förderschwerpunkt in beiden Quoten keinen Grenzwert veröffentlicht. Du kannst im Winter- und im Sommersemester anfangen. Nachweise in zwei Fremdsprachen brauchst Du nicht zur Einschreibung, sondern erst für den Vorbereitungsdienst. Zwei Praktika sind verpflichtend.

