Das Jobcenter Köln Mülheim ist zuständig für die Betreuung von Bürgergeld-Empfängern (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld). Neben der Gewährung des Lebensunterhalts (Grundsicherung) hilft das Jobcenter auch bei der Vermittlung an Arbeitgeber.
Kontakt zum Jobcenter Köln Mülheim
Jobcenter Köln Mülheim
Adresse
Wiener Platz 3
51065 Köln
- Telefon: 0221 964 434 01
- Telefax: 0221 690 081 49
- E-Mail: jobcenter-koeln.muelheim@jobcenter-ge.de
Öffnungszeiten (nur mit Termin)
- Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Zuständigkeiten
Postleitzahlen
- 51061
- 51063
- 51065
- 51067
- 51069
Jobs in Köln Mülheim
Neben der Suche nach einer Arbeit über das Jobcenter Köln Mülheim solltest Du auch selbst nach Arbeit suchen - am besten in unserer Jobbörse:
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Aufgaben des Jobcenter Köln Mülheim
Das Jobcenter Köln Mülheim hat folgende Aufgaben:
- Arbeitslosengeld: Sicherstellung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden durch die Grundsicherung
- Arbeitsvermittlung: Das Jobcenter vermittelt Bürgergeld-Empfänger an Arbeitgeber
- Eingliederungsmaßnahmen und Weiterbildungen: Sie werden durch das Jobcenter gefördert
- Hilfe bei Problemen: insbesondere Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung
Reform 2026: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ersetzt. Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten dann neue Regelungen und Pflichten in den Bereichen Vermittlung in Arbeit, Rechte und Pflichten sowie finanzielle Unterstützung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Vorrang der Vermittlung: Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung erhält Vorrang gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen. Qualifizierungen bleiben möglich, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind.
- Verbindlichere Mitwirkungspflichten: Ab dem zweiten verpassten Termin ohne wichtigen Grund kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 % gekürzt werden.
- Weiterantrag: Endet der laufende Bewilligungszeitraum, muss ein (Weiter-)Antrag gestellt werden. Anträge können online über Jobcenter.digital gestellt werden.