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Jobcenter Köln Mülheim: Öffnungszeiten, Kontakt & Jobs

Das Jobcenter Köln Mülheim ist zuständig für die Betreuung von Bürgergeld-Empfängern (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld). Neben der Gewährung des Lebensunterhalts (Grundsicherung) hilft das Jobcenter auch bei der Vermittlung an Arbeitgeber.

Kontakt zum Jobcenter Köln Mülheim

Jobcenter Köln Mülheim

Adresse

Wiener Platz 3
51065 Köln

  • Telefon: 0221 964 434 01
  • Telefax: 0221 690 081 49
  • E-Mail: jobcenter-koeln.muelheim@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten (nur mit Termin)

  • Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Zuständigkeiten

Postleitzahlen
  • 51061
  • 51063
  • 51065
  • 51067
  • 51069

Jobs in Köln Mülheim

Neben der Suche nach einer Arbeit über das Jobcenter Köln Mülheim solltest Du auch selbst nach Arbeit suchen - am besten in unserer Jobbörse:

Fange so früh wie möglich mit der Jobsuche an. Je früher Du anfängst, desto schneller findest Du Deinen Traumjob.

Aufgaben des Jobcenter Köln Mülheim

Das Jobcenter Köln Mülheim hat folgende Aufgaben:

  • Arbeitslosengeld: Sicherstellung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden durch die Grundsicherung
  • Arbeitsvermittlung: Das Jobcenter vermittelt Bürgergeld-Empfänger an Arbeitgeber
  • Eingliederungsmaßnahmen und Weiterbildungen: Sie werden durch das Jobcenter gefördert
  • Hilfe bei Problemen: insbesondere Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung

Reform 2026: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ersetzt. Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten dann neue Regelungen und Pflichten in den Bereichen Vermittlung in Arbeit, Rechte und Pflichten sowie finanzielle Unterstützung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Vorrang der Vermittlung: Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung erhält Vorrang gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen. Qualifizierungen bleiben möglich, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind.
  • Verbindlichere Mitwirkungspflichten: Ab dem zweiten verpassten Termin ohne wichtigen Grund kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 % gekürzt werden.
  • Weiterantrag: Endet der laufende Bewilligungszeitraum, muss ein (Weiter-)Antrag gestellt werden. Anträge können online über Jobcenter.digital gestellt werden.